Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Gewerbegebiet
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,1 ha, davon rund 2 ha gewerblich nutzbare Fläche. Vorgesehen sind eine GRZ von 0,8 und Gebäudehöhen bis zu 12 m.
- Verkehrserschließung
- Das Gebiet liegt im Stadtteil Oberstotzingen nördlich der L 1170 am Asselfinger Weg. Vorgesehen sind eine neue Zufahrt an die Landesstraße, eine Aufweitung im Einmündungsbereich und zwei Linksabbiegestreifen.
- Gehweg und Multifunktionsstreifen
- Innerhalb des Gewerbegebiets ist ein einseitiger Gehweg vorgesehen. Zwischen Fahrbahn und Gehweg soll ein 2,00 m breiter Multifunktionsstreifen unter anderem öffentliche Pkw-Stellplätze aufnehmen.
- Planentwurf und Fachgutachten
- Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 16.10.2026 wird einschließlich Begründung und vorliegender Fachgutachten zur Billigung vorgelegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung über Billigung des Planentwurfs und zweite Auslegungs- und Anhörungsrunde (erledigt)28.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderats über den Planentwurf und die zweite Auslegungs- und Anhörungsrundeals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vorgesehen sind die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat fasste am 25.09.2024 den Aufstellungsbeschluss und beschloss die frühzeitige Beteiligung. Das Verfahren verzögerte sich wegen der Prüfung der Wasser- und Löschwasserversorgung sowie der Forderung nach einer Wasserhaushaltsbilanz.
Die Stadt will Flächen für bestehende Betriebe und Neuansiedlungen schaffen. Vorhandene Gewerbegebiete haben keine Reserven, südliche Erweiterungen sind wegen der Wasserschutzzone II ausgeschlossen. Vier Betriebe mit ca. 2,1 ha Flächenbedarf orientierten sich anderweitig, fünf weitere fragen insgesamt ca. 4,0 ha an. Zunächst wird ein erster Bauabschnitt überplant, da die Stadt bislang nur eines der drei Flurstücke nördlich der Landesstraße erwerben konnte.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Billigung des Planentwurfs in der Fassung vom 16.10.2026 einschließlich Begründung und Fachgutachten sowie die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung.
Noch offen
- Detaillierte Festlegungen zur Art und zum Maß der Nutzung sowie gestalterische Vorgaben werden im weiteren Verfahren ausgearbeitet.
- Die zeitliche Umsetzung der Ortsumfahrung ist noch nicht absehbar.
- Das Ergebnis der Beratung über die Billigung des Planentwurfs und die zweite Auslegungs- und Anhörungsrunde ist nicht enthalten.
Ort der Leistung
Niederstotzingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Niederstotzingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.