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Vergabe läuftStadt Großbottwar · Planung & Beratung · Sitzung am

Gewerbegebiet Geißhälden in Großbottwar

Die Änderung des Flächennutzungsplans passt die Planung für das Gewerbegebiet Geißhälden in der Südweststadt an. Der Gemeinderat berät am 21.10.2026 über die Abwägung der Stellungnahmen und den Wirksamkeitsbeschluss, ein Sitzungsergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans
Die geplante Gewerbebaufläche wächst von 3,5 ha auf 4,5 ha, die Mischbaufläche von 1,0 ha entfällt. Die Grünfläche sinkt von 1,3 ha auf 0,9 ha, die Wohnbaufläche bleibt bei 6,2 ha. Im Westen wird die Gewerbefläche an bestehenden landwirtschaftlichen Wegen ausgerichtet und nach Norden bis zur Winzerhäuser Straße erweitert, mit Eingrünung im Norden, Westen und Süden.
Vorbereitung der Erschließung
Die Anbindung des Gewerbegebiets soll zugleich die Erschließung der angrenzenden geplanten Wohnbauflächen vorbereiten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frühzeitige Beteiligung (erledigt)02.04.2024 bis 06.05.2024
  2. Veröffentlichung des Entwurfs (erledigt)18.05.2026 bis 22.06.2026
  3. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)21.10.2026
  4. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat am 21.10.2026, anschließend soll die Genehmigung beim Landratsamtals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Flächennutzungsplan sieht für die Südweststadt ein Wohngebiet von 6,2 ha, ein Gewerbegebiet von 3,5 ha, ein Mischgebiet von 1,0 ha und Grünflächen für Kleingärten vor. Der Bebauungsplan Geißhälden wurde am 18.09.2019 eingeleitet.

Die Mischbaufläche soll dem Gewerbegebiet zugeschlagen werden, da sie als Puffer nicht erforderlich und planungsrechtlich kritisch ist. Die Kleingartenfläche entfällt zugunsten der Eingrünung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, die Stellungnahmen abzuwägen, die Wirksamkeit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 zu beschließen und die Verwaltung mit dem Genehmigungsantrag zu beauftragen.

Noch offen

  • Der Wirksamkeitsbeschluss ist im Dokument nur vorgeschlagen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
  • Nach dem Wirksamkeitsbeschluss soll die Verwaltung beim Landratsamt Ludwigsburg die Genehmigung beantragen.
  • Die Änderung wird erst mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung rechtswirksam.
  • Im Bebauungsplanverfahren sollen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sowie Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen festgelegt werden, artenschutzrechtliche Belange sind dort vertieft zu berücksichtigen.
  • Untersuchungen zur Auftragseignung des Oberbodens liegen nicht vor, entsprechende Erkundungen werden empfohlen.

Ort der Leistung

Großbottwar, Baden-Württemberg

Markiert ist Großbottwar, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Kosten werden im Haushalt unter 51.10.0000 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung verbucht, für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes steht ein Pauschalansatz zur Verfügung.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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