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BeschlossenGemeinde Großerlach · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Sanierung Grundschule und Kinderhaus in Großerlach

Das Pauschalbudget des Bundes soll vorrangig in die Sanierung von Grundschule, Kinderhaus Großerlach, Kindergarten Grab, Schwalbenflughalle und Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte fließen. Der Gemeinderat sollte am 15.10.2026 den Grundsatzbeschluss fassen. Danach folgen Detailplanung, Förderanträge und Einzelbeschlüsse.

Nächster Schritt

Detailplanung und Förderanträge, danach Einzelbeschlüsse im Gemeinderat

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Grundschule Großerlach
Die Arbeiten sind in drei Förderpakete aufgeteilt. Paket 1 umfasst Elektrik, Beleuchtung, Amokschutz und Brandmeldeanlage, digitale Schließanlage sowie Boden- und Malerarbeiten. Paket 2 ist die Kernsanierung der Lehrer-WCs, gegebenenfalls mit einem Behinderten-WC. Paket 3 umfasst den Austausch der alten Heizung (Pelletheizung), eine neue PV-Anlage mit Stromspeicher und die Klimatisierung der Klassenzimmer und Betreuungsräume.
Kinderhaus Großerlach und Kindergarten Grab
Komplette Modernisierung der sanitären Anlagen und des Wickelbereichs, Einbau von Klimatisierung und einer elektronischen Schließanlage.
Schwalbenflughalle Grab
Sanierungskonzept mit Hallenboden, barrierefreiem Sanitärumbau, energetischer Sanierung von Fenstern und LED-Beleuchtung sowie Modernisierung der Bühnen- und Veranstaltungstechnik.
Dorfgemeinschaftshaus Neufürstenhütte
Modernisierung unter anderem mit barrierefreiem Zugang, Eingangstür, Fenstern, Küche, Heizung, Fassade und Toiletten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der Grundsatzbeschluss zur Verwendung der Bundesmittel stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)15.10.2026
  2. Verwaltung erarbeitet Detailplanung und Förderanträge und legt die Einzelmaßnahmen nacheinander vorals Nächstesdanach
  3. Mindestens ein Drittel (33 %) des Budgets, ca. 580.000 €, muss rechtlich gebunden sein31.12.2029
  4. Jedes Sanierungsvorhaben muss im digitalen Verfahren des Landes angemeldet sein31.12.2036
  5. Alle Baumaßnahmen müssen abgeschlossen und mit dem Land abgerechnet sein31.12.2042
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Mit der Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes im März 2025 entstand ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Großerlach erhält daraus ein festes Pauschalbudget von 1.753.920,32 Euro.

Die Verwaltung schlägt vor, das Budget vorrangig für Grundschule, Kinderhaus, Kindergarten Grab, Schwalbenflughalle und Dorfgemeinschaftshaus zu verwenden. Reine Unterhaltungs- und Betriebskosten dürfen daraus nicht finanziert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll das Budget von 1.753.920,32 Euro vorrangig für die genannten Schwerpunkte verwenden. Die Verwaltung soll Detailplanung und Förderanträge ausarbeiten und die Einzelmaßnahmen nacheinander vorlegen.

Noch offen

  • Detailplanung und Förderanträge für die Einzelmaßnahmen sind erst auszuarbeiten.
  • Die Einzelmaßnahmen kommen erst nach der Detailplanung nacheinander in den Gemeinderat.

Ort der Leistung

Großerlach, Baden-Württemberg

Markiert ist Großerlach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Das Pauschalbudget des Bundes beträgt 1.753.920,32 €. Für die Pakete Elektrik und Sanitär der Grundschule sind voraussichtlich 33 % Landes-Schulbauförderung und 67 % Bundesmittel vorgesehen. Zur Schonung des Budgets wird eine Co-Finanzierung über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (bis zu 40 %) und das Programm Klimaschutz-Plus angestrebt.

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