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Zur EntscheidungGemeinde Lichtenstein · Planung & Beratung · Sitzung am

Hackschnitzellager in Honau, Lichtenstein

Für das Grundstück Große Wiesen 3 in Honau soll das Baufenster verschoben und die Bebauungsplanvorschriften zu Nebenanlagen geändert werden, um ein Hackschnitzellager zu ermöglichen. Die Beschlussvorlage sieht einen städtebaulichen Vertrag vor, der Gemeinderat muss noch zustimmen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Städtebauliche Planung
Vorgesehen sind Bebauungsplanung einschließlich Bestandsermittlung und Vorplanung, ein Umweltbericht sowie Grünplanung mit naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, deren Umsetzung und Monitoring. Erforderliche Gutachten können unter anderem Lärm, Verkehr, Geologie und Umwelt umfassen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
  2. Beschluss des Technischen Ausschusses als Grundlage des Vertrags (erledigt)23.07.2026
  3. Zustimmung des Gemeinderats zum Vertrag, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Vorhabenträger beauftragt Künster Architektur & Stadtplanung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das Büro ist im Rechtsverfahren an die Weisungen der Gemeinde gebunden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Ein Beschluss des Technischen Ausschusses vom 23.07.2026 bildet die Grundlage des Vertrags. Für das Grundstück Flst.-Nr. 599/2, Große Wiesen 3, Gemarkung Honau soll ein Hackschnitzellager ermöglicht werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag betrifft die Zustimmung des Gemeinderats zum städtebaulichen Vertrag.

Noch offen

  • Der Vertrag wird erst wirksam, wenn alle Vertragsparteien rechtswirksam unterzeichnet haben und der Gemeinderat zugestimmt hat.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger trägt die Kosten der städtebaulichen Planung insgesamt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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