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Zur EntscheidungStadt Haigerloch · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Kita Stetten in Haigerloch erneuern

Die stark sanierungsbedürftige Kita Stetten soll teilweise abgerissen und neu gebaut sowie teilweise kernsaniert werden. Während der Bauphase sollen drei städtische Gruppen in den Baumäckerweg 3 und zwei KBF-Ganztagesgruppen in die Kita Weildorf umziehen. Der Gemeinderat berät über die Auslagerung, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Kostenschätzung

4,34 Mio. €

Ausschreibung

Europaweites VgV-Verfahren so zügig wie möglich durchführen.

Ausführung

Die Auslagerung soll mit Beginn der Abrissarbeiten voraussichtlich ab 2028 beginnen und 1,5 bis 2 Jahre dauern. Die Sanierung im Baumäckerweg 3 soll im Frühjahr 2027 abgeschlossen sein.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abriss, Neubau und Kernsanierung
Der städtisch genutzte Teil der Kita Stetten soll abgerissen und an derselben Stelle neu gebaut werden, der übrige Gebäudeteil soll kernsaniert werden.
Vorübergehende Auslagerung der fünf Gruppen
Drei städtische Gruppen sollen im Gebäude Baumäckerweg 3 in Haigerloch untergebracht werden. Das Gebäude ist für zwei Gruppen vorgesehen, übergangsweise kann der Bewegungsraum mit einer weiteren Gruppe belegt werden. Die zwei Ganztagesgruppen der KBF sollen in die zwei freien Gruppenräume der Kita Weildorf umziehen.
Prüfung einer zusätzlichen Krippengruppe
Die Verwaltung soll prüfen, ob eine weitere Krippengruppe im Untergeschoss der städtischen Kita Haigerloch untergebracht werden kann. Sofern möglich, soll sie bis Frühjahr 2027 eingerichtet und dafür 1,7 Fachkräfte eingestellt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat beschließt Abriss und Neubau und beauftragt die Verwaltung mit dem europaweiten Ausschreibungsverfahren (erledigt)30.09.2025
  2. Gemeinderat entscheidet über die Variante für Neubau und Sanierung und die Bildung eines beratenden Bauausschusses (erledigt)29.09.2026
  3. Sanierung im Baumäckerweg 3 soll abgeschlossen sein, eine weitere Krippengruppe soll sofern möglich eingerichtet werdenals NächstesFrühjahr 2027
  4. Beginn der Auslagerung mit Abrissarbeiten, erwartete Dauer 1,5 bis 2 Jahrevoraussichtlich ab 2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Europaweites VgV-Verfahren für das Bauvorhaben. Ein Büro für die Durchführung des Verfahrens ist bereits beauftragt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kita Stetten ist stark sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 beschlossen, das Bestandsgebäude abzureißen und an derselben Stelle neu zu bauen.

Nach der vorgestellten Variante wird der städtisch genutzte Teil abgerissen und neu gebaut. Der übrige Gebäudeteil wird kernsaniert. Während der Bauzeit müssen fünf Gruppen ausgelagert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussantrag sieht vor, dass der Gemeinderat der vorübergehenden Auslagerung der drei städtischen Gruppen in den Baumäckerweg 3 und der zwei KBF-Ganztagesgruppen in die Kita Weildorf zustimmt und die Verwaltung beauftragt, rechtzeitig die Auslagerungsgenehmigung beim KVJS zu beantragen. Außerdem soll die Verwaltung die Unterbringung einer weiteren Krippengruppe im Untergeschoss der städtischen Kita Haigerloch prüfen und sie, sofern möglich, bis Frühjahr 2027 einrichten.

Noch offen

  • Die 4,34 Mio. € enthalten nicht die Kosten für die Auslagerung der Gruppen, die Sanierung des übrigen Gebäudeteils und die Baustellenzufahrt.
  • Die Genehmigung des KVJS für die Auslagerung wurde nach der Besichtigung am 28.09.26 in Aussicht gestellt, sie ist erforderlich.
  • Die räumlichen Bedingungen im Untergeschoss der Kita Haigerloch müssen geprüft und mit dem KVJS abgestimmt werden.
  • Ein Beschlussergebnis zur Vorlage über die vorübergehende Auslagerung ist nicht dokumentiert.

Ort der Leistung

Haigerloch, Baden-Württemberg

Markiert ist Haigerloch, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Abriss und Neubau der städtischen Kitaohne Auslagerung, Sanierung des übrigen Gebäudeteils und Baustellenzufahrt4.340.000 €
Förderung
Zuschuss aus dem Ausgleichsstock über 1,0 Mio. € ist bewilligt.
Finanzierung
Ein Zuschuss aus dem Ausgleichsstock über 1,0 Mio. € ist bewilligt.

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