Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Hochbehälter
- Geplant ist der Neubau des zentralen Hochbehälters „Haigerloch West“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 2050, Gemarkung Weildorf.
- Waldumwandlung
- Für die Realisierung werden 4.626 m² Wald dauerhaft in eine andere Nutzungsart umgewandelt. Dafür ist eine Genehmigung nach § 9 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg erforderlich.
- Ausgleichsmaßnahmen
- Erforderlich ist eine Ausgleichsfläche von voraussichtlich 6.569 m². Der Zweckverband trägt Planung, Herstellung, Sicherung und dauerhafte Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen, die konkrete Lage wird noch ermittelt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Gemeinderat befürwortete die Trinkwasserversorgungsplanung und einen zentralen Hochbehälter in Weildorf grundsätzlich. (erledigt)23.06.2026
- Vorlage zur Entscheidung über die dauerhafte Waldumwandlung und die Einreichung des Antrags. (erledigt)20.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderats, anschließend Waldumwandlungsantrag und Genehmigungsverfahrenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Genehmigung der dauerhaften Waldumwandlung nach § 9 LWaldG BW. Die untere Forstbehörde beim Landratsamt Zollernalbkreis prüft Voraussetzungen und Nebenbestimmungen. Die Stadt stellt als Grundstückseigentümerin den Waldumwandlungsantrag.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Hochbehälter soll die Haigerlocher Stadtteile nachhaltig und zukunftssicher mit Trinkwasser versorgen. Der Gemeinderat befürwortete die Trinkwasserversorgungsplanung und einen zentralen Hochbehälter in Weildorf am 23.06.2026 grundsätzlich.
Der Zweckverband Starzel-Eyach-Wasserversorgungsgruppe plant den Hochbehälter auf einer Teilfläche des städtischen Flurstücks 2050 im Gewann Unterer Withau, etwa 1 km westlich von Haigerloch. Die Standort- und Alternativenprüfung ergab Flst. 2050 in Weildorf als günstigere Umsetzungsalternative.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist die Zustimmung zur dauerhaften Umwandlung von 4.626 m² städtischem Wald auf Flst. 2050 für den Neubau des Hochbehälters sowie die Beauftragung der Verwaltung, den Antrag einzureichen und die Einzelheiten vertraglich zu regeln.
Noch offen
- Die konkrete Lage der voraussichtlich 6.569 m² großen Ausgleichsfläche ist noch festzulegen.
- Die Verwaltung soll die Einzelheiten mit dem Zweckverband vertraglich regeln.
- Der Grundstückskaufvertrag über die 4.626 m² große Teilfläche soll nach Vorliegen der Genehmigungen, Entnahme des Holzbestandes und Vermessung abgeschlossen werden.
Ort der Leistung
Haigerloch, Baden-Württemberg
Markiert ist Haigerloch, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Zweckverband trägt die Kosten für Planung, Herstellung, Sicherung und dauerhafte Unterhaltung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Soweit städtische Flächen bereitgestellt werden, wird deren Wert ebenfalls mit dem Zweckverband abgerechnet.
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