TendiGo
BeschlossenGemeinde Hilzingen · Bau & Handwerk · Sitzung am

Sanierung des Freibads in Hilzingen

Das Freibad Hilzingen soll in zwei Bauabschnitten saniert werden, die Gesamtkosten liegen bisher bei 9.267.000 € brutto. Die Projektskizze wurde im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ für eine Förderung von 2.587.000 € ausgewählt. Der Gemeinderat sollte am 06.10.2026 den Grundsatzbeschluss fassen.

Kostenschätzung

9,27 Mio. €

Nächster Schritt

Zuwendungsantrag stellen, Baubeginn im Herbst 2028 angestrebt

Ausführung

Baubeginn Herbst 2028 angestrebt, 2. Bauabschnitt im Herbst 2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

1. Bauabschnitt
Badeplatte und Sanitärgebäude.
2. Bauabschnitt
Eingangsgebäude mit Gastronomie. Bisher war eine Ganzjahresgastronomie vorgesehen. Der Anteil Gastronomie ist nicht förderfähig.
Weitere Planung
Die bisher beauftragten Büros sollen auch die weiteren Planungsschritte übernehmen. Die Verwaltung soll dazu ermächtigt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Gemeinde erfährt, dass das Projekt für eine Förderung vorgesehen ist (erledigt)23.09.2026
  2. Der Grundsatzbeschluss zur Sanierung stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)06.10.2026
  3. Zuwendungsantrag stellenals Nächstesdanach
  4. Baubeginn des 1. Bauabschnitts, so angestrebtHerbst 2028
  5. Der 2. Bauabschnitt folgtHerbst 2029
  6. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens an diesem Tag, die Projekte müssen dann abgeschlossen sein31.12.2032
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ein Vergabeverfahren für die Bauleistungen nennt die Vorlage noch nicht. Die weiteren Planungsschritte sollen an die bisher beauftragten Büros gehen. Nach dem Zuwendungsantrag entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Förderung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Eine Konzeptstudie zur Sanierung des Freibades wurde 2022 vorgestellt. Die Projektskizze für das Bundesprogramm entsprach ganz überwiegend den Planungen vom Dezember 2022 mit Verfeinerungen vom Sommer 2023. Zwei frühere Skizzen bei vorangegangenen Förderaufrufen wurden nicht ausgewählt.

Am 09.06.2026 beschloss der Gemeinderat, am Projektaufruf 2026 für Schwimmbäder teilzunehmen. Am 23.09.2026 erfuhr die Gemeinde, dass das Projekt für eine Förderung vorgesehen ist. Die schriftliche Mitteilung kam am Folgetag. Einen Sanierungsbeginn ab Herbst 2027 hält die Verwaltung inzwischen für sehr ambitioniert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Freibades fassen und die Verwaltung mit dem Zuwendungsantrag beauftragen. Das Projekt soll in den Haushaltsplan 2027 und die Folgejahre aufgenommen werden.

Noch offen

  • Der Zuwendungsantrag ist noch zu stellen, danach entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Zuwendung.
  • Die Verwaltung will den Bauabschnitt mit der Gastronomie nochmals intensiv beraten.
  • Der Baubeginn hängt vom weiteren Verfahren ab.

Ort der Leistung

Hilzingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Hilzingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten Sanierung Freibadbrutto, 7.787.400 € netto. Für die Gemeinde zählen die Nettobeträge.9.267.000 €
1. Bauabschnitt, Badeplatte und Sanitärgebäudebrutto, 5.464.000 € netto6.502.000 €
2. Bauabschnitt, Eingangsgebäude mit Gastronomiebrutto, rund 2.323.500 € netto2.765.000 €
Förderung
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, 2.587.000 €
Finanzierung
In Aussicht gestellt sind 2.587.000 € aus dem Bundesprogramm, ergänzend können anteilige LuKIFG-Mittel von 3.162.500 € eingesetzt werden. Die Sanierung steht noch nicht in der bisherigen Finanzplanung für 2027 bis 2029. In der überarbeiteten Planung gilt die Finanzierung laut Vorlage in beiden Varianten als gesichert.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Baden-Württemberg?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit