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Vergabe läuftStadt Horb am Neckar · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Fruchtkasten / Innenstadt II in Horb am Neckar

Für das Folgegebiet Fruchtkasten / Innenstadt II wurden vorbereitende Untersuchungen abgeschlossen, der Aufnahmeantrag betrifft einen verkleinerten Bereich von rund 1,9 ha außerhalb des laufenden Sanierungsgebiets. Der Gemeinderat soll die Untersuchungsergebnisse und Antragstellung zur Städtebauförderung beschließen, eine Programmaufnahme steht noch aus.

Nächster Schritt

Gemeinderatsbeschluss und Antragstellung beim Regierungspräsidium Karlsruhe bis 02.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Vorbereitende Untersuchungen und Gebietszuschnitt
Das Untersuchungsgebiet umfasst rund 5,9 ha. Für den Aufnahmeantrag ist ein verkleinerter Abgrenzungsvorschlag mit rund 1,9 ha vorgesehen, der ausschließlich Bereiche außerhalb des laufenden Sanierungsgebiets umfasst.
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierungsziele umfassen die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Umgestaltung der Neckarstraße und angrenzender Bereiche zu einem barrierefreien Shared Space sowie Wohnraumschaffung und die Umnutzung des Fruchtkastens in eine Gemeinbedarfseinrichtung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorbereitende Untersuchungen abgeschlossen (erledigt)2026
  2. Aufnahmeantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe einreichenals Nächstes02.11.2026
  3. Programmverkündung durch das Ministerium für Landesentwicklung und WohnenFrühjahr 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Aufnahmeantrag bei der Städtebauförderung beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bewilligungszeitraum für das laufende Sanierungsgebiet „Fruchtkasten / Innenstadt“ endet am 30.04.2027. Vorbereitende Untersuchungen für das Folgegebiet „Fruchtkasten / Innenstadt II“ wurden 2026 als Grundlage für einen Neuaufnahmeantrag durchgeführt und sind abgeschlossen.

Da sich das Untersuchungsgebiet wesentlich mit dem laufenden Sanierungsgebiet überschneidet, wurde ein verkleinerter Abgrenzungsvorschlag mit rund 1,9 ha erarbeitet. Die langfristig angestrebte Gesamtentwicklung umfasst rund 5,9 ha.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Untersuchungsergebnisse, Sanierungsziele, der Förderrahmen und die geänderte Abgrenzung sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Gemeinderat soll die Antragstellung zum 02.11.2026 sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung 2027 beschließen.

Noch offen

  • Die Programmaufnahme ist noch ausstehend, im Falle einer Aufnahme kann anschließend das Verfahren zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets vorbereitet werden.
  • Eine spätere Erweiterung des Sanierungsgebiets auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen soll geprüft werden, nachdem das laufende Sanierungsgebiet abgerechnet und förmlich aufgehoben ist.

Ort der Leistung

Horb am Neckar, Baden-Württemberg

Markiert ist Horb am Neckar, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Vorläufiger Förderrahmen für das vorgeschlagene Sanierungsgebiet mit rund 1,9 harund8.700.000 €
Vorläufiger Förderrahmen für die langfristig angestrebte Gesamtentwicklung des Untersuchungsgebiets mit rund 5,9 harund27.100.000 €
Förderung
Bei Programmaufnahme trägt das Land 60 % und die Stadt 40 % der anfallenden Kosten.
Finanzierung
Bei Programmaufnahme trägt das Land 60 % und die Stadt 40 % der anfallenden Kosten. Die Gesamtfinanzierung soll in die Finanzplanung der Stadt aufgenommen werden, Mittel für 2027 geplante Maßnahmen werden für den Haushalt 2027 angemeldet. Mittel aus dem Sondervermögen können zur vollständigen Erbringung des Eigenanteils eingesetzt werden, Überförderung ist ausgeschlossen.

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