Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vorbereitende Untersuchungen und Gebietszuschnitt
- Das Untersuchungsgebiet umfasst rund 5,9 ha. Für den Aufnahmeantrag ist ein verkleinerter Abgrenzungsvorschlag mit rund 1,9 ha vorgesehen, der ausschließlich Bereiche außerhalb des laufenden Sanierungsgebiets umfasst.
- Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- Die Sanierungsziele umfassen die Aufwertung des öffentlichen Raums, die Umgestaltung der Neckarstraße und angrenzender Bereiche zu einem barrierefreien Shared Space sowie Wohnraumschaffung und die Umnutzung des Fruchtkastens in eine Gemeinbedarfseinrichtung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorbereitende Untersuchungen abgeschlossen (erledigt)2026
- Aufnahmeantrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe einreichenals Nächstes02.11.2026
- Programmverkündung durch das Ministerium für Landesentwicklung und WohnenFrühjahr 2027
Vergabeverfahren
Aufnahmeantrag bei der Städtebauförderung beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bewilligungszeitraum für das laufende Sanierungsgebiet „Fruchtkasten / Innenstadt“ endet am 30.04.2027. Vorbereitende Untersuchungen für das Folgegebiet „Fruchtkasten / Innenstadt II“ wurden 2026 als Grundlage für einen Neuaufnahmeantrag durchgeführt und sind abgeschlossen.
Da sich das Untersuchungsgebiet wesentlich mit dem laufenden Sanierungsgebiet überschneidet, wurde ein verkleinerter Abgrenzungsvorschlag mit rund 1,9 ha erarbeitet. Die langfristig angestrebte Gesamtentwicklung umfasst rund 5,9 ha.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Untersuchungsergebnisse, Sanierungsziele, der Förderrahmen und die geänderte Abgrenzung sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Gemeinderat soll die Antragstellung zum 02.11.2026 sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung 2027 beschließen.
Noch offen
- Die Programmaufnahme ist noch ausstehend, im Falle einer Aufnahme kann anschließend das Verfahren zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets vorbereitet werden.
- Eine spätere Erweiterung des Sanierungsgebiets auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen soll geprüft werden, nachdem das laufende Sanierungsgebiet abgerechnet und förmlich aufgehoben ist.
Ort der Leistung
Horb am Neckar, Baden-Württemberg
Markiert ist Horb am Neckar, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufiger Förderrahmen für das vorgeschlagene Sanierungsgebiet mit rund 1,9 harund | 8.700.000 € |
|---|---|
| Vorläufiger Förderrahmen für die langfristig angestrebte Gesamtentwicklung des Untersuchungsgebiets mit rund 5,9 harund | 27.100.000 € |
- Förderung
- Bei Programmaufnahme trägt das Land 60 % und die Stadt 40 % der anfallenden Kosten.
- Finanzierung
- Bei Programmaufnahme trägt das Land 60 % und die Stadt 40 % der anfallenden Kosten. Die Gesamtfinanzierung soll in die Finanzplanung der Stadt aufgenommen werden, Mittel für 2027 geplante Maßnahmen werden für den Haushalt 2027 angemeldet. Mittel aus dem Sondervermögen können zur vollständigen Erbringung des Eigenanteils eingesetzt werden, Überförderung ist ausgeschlossen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.