Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbauarbeiten
- Ausbau und Sanierung der Ortsstraße in Wilhelmskirch nach der Ausführungsplanung vom 24.06.2025. Für den Abschnitt war Tempo 30 angedacht, die Begrenzung sollte zur Fertigstellung beantragt werden.
- Gehwegbau
- Neubau eines bordsteingeführten Gehwegs im Bereich der ehemaligen Schule.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat beschließt die Neuausschreibung der Arbeiten auf Grundlage der Ausführungsplanung vom 24.06.2025 (erledigt)14.10.2026
- Neue Ausschreibung der Arbeiten und Vorbereitung der Vergabe durch die Gemeindeverwaltungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die frühere Ausschreibung war eine beschränkte Ausschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, sie wurde am 08.12.2025 gestoppt. Die Verfahrensart für die neue Ausschreibung nennt das Dokument nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hatte der Ausführungsplanung für den Ausbau der Ortsstraße und den Neubau eines Gehwegs in Wilhelmskirch am 24.06.2025 zugestimmt. Die beschränkte Ausschreibung wurde am 26.11.2025 gestartet und am 08.12.2025 gestoppt, weil ein Antrag aus der Bürgerschaft die Prüfung eines verkehrsberuhigten Bereichs oder einer Fahrradstraße verlangte.
Die Verkehrsschau am 16.07.2026 sah die Voraussetzungen dafür nach StVO nicht als gegeben an. Die Verwaltung empfiehlt, an der ursprünglichen Planung festzuhalten. Der Zuschuss aus dem Ausgleichsstockprogramm 2026 über 125.000 € wurde für den Gehwegneubau bewilligt und wäre bei einem verkehrsberuhigten Bereich hinfällig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat hat am 14.10.2026 beschlossen, die Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der Arbeiten auf Grundlage der Ausführungsplanung vom 24.06.2025 und der Vorbereitung der Vergabe zu beauftragen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Verfahrensart der neuen Ausschreibung ist offen.
Ort der Leistung
Horgenzell, Baden-Württemberg
Markiert ist Horgenzell, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukostennetto, laut Vorlage errechnet | 308.134 € |
|---|
- Förderung
- Zuschuss aus dem Ausgleichsstockprogramm 2026 über 125.000 €
- Finanzierung
- Die Gemeinde hat einen Bewilligungsbescheid über 125.000 € aus dem Ausgleichsstockprogramm 2026 erhalten, der ausdrücklich für den Gehwegneubau gilt. Das sind ca. 40 % der errechneten Baukosten (netto). Bei einem verkehrsberuhigten Bereich wäre der Zuschuss hinfällig und müsste voraussichtlich zurückgegeben werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.