Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abteilungen V und VI
- Zweiter Bauabschnitt mit drei Einzelgräbern und neun Doppelgräbern. Das noch fehlende Wegestück östlich der Abteilungen V und VI soll geschlossen werden.
- Abteilung XVI
- Zweiter Teilabschnitt mit zehn weiteren Rasengräbern. Die Umsetzung kann parallel zu den Abteilungen V und VI oder nachgelagert erfolgen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bau- und Ausschreibungsbeschluss stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)24.09.2026
- Das Planungsbüro erstellt die Ausschreibungsunterlagenals Nächstesdanach
- Beschränkte Ausschreibung der RasengräberJanuar 2027
- Baubeginn der RasengräberApril 2027
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung. Beide Maßnahmen sollen als ein Gesamtpaket ausgeschrieben werden. Würden sie in Teilstücken ausgeschrieben, rechnet das Büro sein Honorar nach Aufwand ab.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Frühjahr 2027 braucht der Friedhof weitere Rasengräber. In den Abteilungen V und VI wurden 2026 im ersten Abschnitt 11 Einzel- und 13 Doppelrasengräber angelegt. Sie werden laut Vorlage bereits sehr gut angenommen.
In der Abteilung XVI wurden 2022/2023 im ersten Abschnitt 16 Rasengräber angelegt. Für beide Maßnahmen liegt eine Planung eines Planungsbüros vor. Dieses Büro soll nun die Ausschreibungsunterlagen erstellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Gemeinderat lag vor, dem Bau weiterer Rasengräber im Frühjahr 2027 vorbehaltlich der Finanzierung im Investitionshaushalt 2027 zuzustimmen. Ein Planungsbüro sollte die Ausschreibungsunterlagen für beide Maßnahmen als Gesamtpaket erstellen.
Noch offen
- Die Umsetzung hängt von der Zustimmung zum Gesamtpaket und von der Finanzierung im Haushalt 2027 ab.
Ort der Leistung
Hüttlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Hüttlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Rasengräber Abteilungen V und VIKostenberechnung rund, inklusive 19 % Mwst., zuzüglich Baunebenkosten | 30.000 € |
|---|---|
| Rasengräber Abteilung XVIKostenberechnung rund, inklusive 19 % Mwst., zuzüglich Baunebenkosten | 12.500 € |
| Baunebenkosten bei gemeinsamer Ausschreibungbrutto, gilt nur bei Ausschreibung beider Maßnahmen als Gesamtpaket | 10.000 € |
- Finanzierung
- Die Mittel sollen in den Haushaltsplanberatungen für 2027 berücksichtigt werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung im Investitionshaushalt 2027.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.