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BeschlossenGemeinde Hüttlingen · Bau & Garten, Bau & Handwerk · Sitzung am

Rasengräber auf dem Friedhof Hüttlingen

Auf dem Friedhof Hüttlingen sollen in den Abteilungen V, VI und XVI weitere Rasengräber angelegt werden. Ein Planungsbüro soll die Ausschreibungsunterlagen erstellen, die beschränkte Ausschreibung ist für Januar 2027 vorgesehen. Die Kostenberechnungen liegen bei rund 30.000 € und rund 12.500 €, jeweils inklusive 19 % Mwst. zuzüglich Baunebenkosten.

Ausschreibung

Januar 2027

Ausführung

Baubeginn im April 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abteilungen V und VI
Zweiter Bauabschnitt mit drei Einzelgräbern und neun Doppelgräbern. Das noch fehlende Wegestück östlich der Abteilungen V und VI soll geschlossen werden.
Abteilung XVI
Zweiter Teilabschnitt mit zehn weiteren Rasengräbern. Die Umsetzung kann parallel zu den Abteilungen V und VI oder nachgelagert erfolgen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bau- und Ausschreibungsbeschluss stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)24.09.2026
  2. Das Planungsbüro erstellt die Ausschreibungsunterlagenals Nächstesdanach
  3. Beschränkte Ausschreibung der RasengräberJanuar 2027
  4. Baubeginn der RasengräberApril 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung. Beide Maßnahmen sollen als ein Gesamtpaket ausgeschrieben werden. Würden sie in Teilstücken ausgeschrieben, rechnet das Büro sein Honorar nach Aufwand ab.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für das Frühjahr 2027 braucht der Friedhof weitere Rasengräber. In den Abteilungen V und VI wurden 2026 im ersten Abschnitt 11 Einzel- und 13 Doppelrasengräber angelegt. Sie werden laut Vorlage bereits sehr gut angenommen.

In der Abteilung XVI wurden 2022/2023 im ersten Abschnitt 16 Rasengräber angelegt. Für beide Maßnahmen liegt eine Planung eines Planungsbüros vor. Dieses Büro soll nun die Ausschreibungsunterlagen erstellen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Dem Gemeinderat lag vor, dem Bau weiterer Rasengräber im Frühjahr 2027 vorbehaltlich der Finanzierung im Investitionshaushalt 2027 zuzustimmen. Ein Planungsbüro sollte die Ausschreibungsunterlagen für beide Maßnahmen als Gesamtpaket erstellen.

Noch offen

  • Die Umsetzung hängt von der Zustimmung zum Gesamtpaket und von der Finanzierung im Haushalt 2027 ab.

Ort der Leistung

Hüttlingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Hüttlingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Rasengräber Abteilungen V und VIKostenberechnung rund, inklusive 19 % Mwst., zuzüglich Baunebenkosten30.000 €
Rasengräber Abteilung XVIKostenberechnung rund, inklusive 19 % Mwst., zuzüglich Baunebenkosten12.500 €
Baunebenkosten bei gemeinsamer Ausschreibungbrutto, gilt nur bei Ausschreibung beider Maßnahmen als Gesamtpaket10.000 €
Finanzierung
Die Mittel sollen in den Haushaltsplanberatungen für 2027 berücksichtigt werden. Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung im Investitionshaushalt 2027.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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