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BeschlossenGemeinde Hüttlingen · Bau & Handwerk · Sitzung am

Wohnumfeldmaßnahme Uhlandstraße in Hüttlingen

In der Uhlandstraße in Hüttlingen sollen Kanal, Wasserleitung und Straße erneuert werden. Der Bau- und Ausschreibungsbeschluss stand am 24.09.2026 auf der Tagesordnung. Die Ausschreibung ist für Oktober/November 2026 geplant, der Baubeginn ab März 2027.

Kostenschätzung

1,4 Mio. €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Oktober/November 2026

Ausführung

Baubeginn ab März 2027, Fertigstellung bis Dezember 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kanalbau
Neuer Regenwasserkanal DN 400 auf ca. 262 m. Der alte Mischwasserkanal DN 250 und 350 wird auf ca. 255 m erneuert.
Wasserleitung
Die Hauptleitung wird auf ca. 270 m in PE DN 125 neu verlegt. Jedes Flurstück erhält einen neuen Hausanschluss, teilweise nur bis zur Grundstücksgrenze.
Straßenbau
Vollausbau auf ca. 265 m als Mischverkehrsfläche mit Muldenrinne. Im Bereich der Gehwegquerungen zur Schillerstraße und zum Filderweg wird die Straße aufgeweitet.
Straßenbeleuchtung
10 Mastaufsatzleuchten an festgelegten Standorten, die Fundamente kommen in das vorgegebene Raster. Die Kostenberechnung enthält die Beleuchtung ohne Ausstattung der Mastleuchten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu, 13 Ja, 1 Nein (erledigt)25.09.2025
  2. Bau- und Ausschreibungsbeschluss stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)24.09.2026
  3. Öffentliche Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeitenals NächstesOktober bis November 2026
  4. SubmissionDezember 2026
  5. Vergabe der BauleistungenJanuar 2027
  6. BaubeginnMärz 2027
  7. FertigstellungDezember 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, Submission im Dezember 2026, Vergabe im Januar 2027.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Wegen einer schadhaften und hydraulisch defizitären Mischwasserkanalisation sowie schadensanfälliger Wasserversorgungsanlagen in der Uhlandstraße hat der Gemeinderat am 23.01.2025 eine Grundsatzentscheidung zur Gesamtsanierung gefasst.

Die Planung stellte ein Planungsbüro am 25.09.2025 vor, der Gemeinderat beschloss sie. Die Grundstückseigentümer wurden in einer Informationsveranstaltung informiert und konnten ihre Bereitschaft zur Mitverlegung von Hausanschlüssen erklären.

Die Gemeinde beauftragt die Leistungen nur bis zur Grundstücksgrenze. Auf privatem Grund müssen die Eigentümer selbst tätig werden. Das Leistungsverzeichnis enthält dafür eine Position. Sie verpflichtet die Baufirma, jedem Hauseigentümer ein Angebot für Arbeiten auf Privatgrund zu machen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll der Planung zur Ausführung zustimmen, das Ingenieurbüro mit den Ausschreibungsunterlagen beauftragen und die Tief- und Straßenbauarbeiten öffentlich ausschreiben.

Noch offen

  • Welche Hausanschlüsse bis ins Gebäude mitverlegt werden, hängt von den Rückmeldungen der Eigentümer ab.
  • Der genaue Umfang der Kabel und Leitungsverlegung wird noch mit den Leitungsträgern abgestimmt.

Ort der Leistung

Hüttlingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Hüttlingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Herstellkosten gesamt einschließlich Honorarbrutto, ca. laut Kostenberechnung vom 06.10.20251.400.000 €
Verkehrsanlage mit Angleichungen und Straßenbeleuchtungbrutto inkl. Nebenkosten, Kostenschätzung vom 02.07.2025600.000 €
Mischwasserkanal mit Hausanschlüssenbrutto inkl. Nebenkosten, Kostenschätzung vom 02.07.2025320.000 €
Regenwasserkanal mit Hausanschlüssenbrutto inkl. Nebenkosten, Kostenschätzung vom 02.07.2025240.000 €
Wasserleitung mit Hausanschlüssenbrutto inkl. Nebenkosten, Kostenschätzung vom 02.07.2025200.000 €
Förderung
200.000 € aus dem Ausgleichstock
Finanzierung
Die Mittel sind im Investitionshaushalt 2027 enthalten. Aus dem Ausgleichstock erhält die Gemeinde eine Förderung von 200.000 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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