Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Visualisierungstechnik
- Erneuerung der Visualisierungstechnik nach dem vorgestellten Konzept, der erste Schritt läuft im laufenden Haushaltsjahr an.
- Weitere Umsetzungsschritte
- Phase 2 folgt im Jahr 2027, Phase 3 im Jahr 2028. Vor der Beauftragung der einzelnen Maßnahmen wird das Gremium erneut beteiligt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Soziales und Verwaltung berät über die Erneuerung der Medientechnik (erledigt)12.10.2026
- Erster Umsetzungsschritt der Medientechnikals Nächstes2026
- Phase 2 der Erneuerung2027
- Phase 3 der Erneuerung2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Medientechnik im Sitzungssaal entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der vorhandene Beamer ermöglicht keine gut lesbare Darstellung, und die Technik zeigt wiederholt Störungen und Fehlfunktionen.
Die Verwaltung hat ein Konzept zur schrittweisen Erneuerung und Modernisierung der Medientechnik erarbeitet. Es wird dem Ausschuss in der Sitzung vorgestellt und erläutert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll die Erneuerung der Visualisierungstechnik nach dem vorgestellten Konzept umsetzen. Dem überplanmäßigen Aufwand soll zugestimmt werden.
Noch offen
- Die Phasen 2 und 3 werden erst nach erneuter Beteiligung des Gremiums beauftragt.
Ort der Leistung
Langenau, Baden-Württemberg
Markiert ist Langenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erster Schritt, Haushaltsjahr 2026Planansatz plus überplanmäßige Mittel | 45.000 € |
|---|---|
| Phase 2, Jahr 2027circa | 75.000 € |
| Phase 3, Jahr 2028circa | 65.000 € |
- Finanzierung
- Der erste Schritt steht mit 30.000 Euro im Planansatz. Die übrigen 15.000 Euro sind überplanmäßig und werden durch Minderausgaben bei den Laptops für Führungskräfte gedeckt. Für die Folgejahre soll die Verwaltung Haushaltsmittel einplanen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.