Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Leerrohre
- Bei der Erneuerung der Klosterrunsstraße wurden Leerrohre DN 110 mm entlang des Straßenkörpers mitverlegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Erneuerung der Klosterrunsstraße und Mitverlegung der Leerrohre (erledigt)2023 bis 2025
- Restzahlung in Rechnung gestellt (erledigt)08.12.2025
- Entscheidung des Gemeinderats über die überplanmäßige Ausgabeals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei der Erneuerung der Klosterrunsstraße in Müllheim in den Jahren 2023 bis 2025 wurden Leerrohre DN 110 mm mitverlegt. Die Baukosten von 129.266,83 € brutto wurden teilweise mit einer Abschlagszahlung von 80.000 € brutto im Jahr 2023 ausgeglichen.
Die restlichen 49.266,83 € brutto stellte die Fa. Joos am 08.12.2025 in Rechnung. Erforderliche Haushaltsmittel waren 2025 nicht eingestellt, der Ausgleich erfolgte durch nicht verausgabte Mittel der investiven Haushaltsstelle I5410 0040 621 für Erschließung an der Sandgrube.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 49.266,83 € für die investive Haushaltsstelle I5410 0071 024, Klosterrunsstr, Müllheim zu.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats über die Zustimmung zu den überplanmäßigen Ausgaben von 49.266,83 €.
Ort der Leistung
Müllheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Müllheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukostenbrutto | 129.267 € |
|---|---|
| Abschlagszahlung 2023brutto | 80.000 € |
| Restzahlungbrutto | 49.267 € |
- Finanzierung
- Für 2025 waren keine Haushaltsmittel zum Ausgleich des Rechnungsbetrags eingestellt. Ausgleich durch nicht verausgabte Mittel der investiven Haushaltsstelle I5410 0040 621, Erschl. An der Sandgrube im Jahr 2025.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.