Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Ferien-Chalets
- Geplant sind bis zu sechs freistehende Schwarzwald-Chalets in zwei locker angeordneten Gruppen mit sechs Baufenstern. Der Geltungsbereich umfasst 3.587 m², vorgesehen sind maximal zwei Vollgeschosse, GRZ 0,4 und offene Bauweise. Die Nutzung ist zeitweilig für Ferien und Erholung vorgesehen, touristische Vermietung ist möglich.
- Freiräume und Erschließung
- Vorgesehen sind gemeinsame Freiräume, private Grünflächen, der Erhalt vorhandener Bäume sowie gemeinschaftliche Erschließung. Fußläufige Wege, Zufahrt und Stellplätze sind im Süden geplant.
- Natur- und Artenschutz
- Der gesetzliche Gewässerrandstreifen von 5 m soll freigehalten werden, außerdem sind Pflanzgebote für weitere Einzelbäume vorgesehen. Zu den Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen zählen Bäche mit Ufervegetation als Bautabuzonen, Reptilien-Strukturen sowie fledermaus- und insektenfreundliche Beleuchtung.
- Planung und Ausgleich
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die punktuelle Flächennutzungsplanänderung werden parallel im zweistufigen Regelverfahren bearbeitet. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Teil des Bebauungsplans, ein Durchführungsvertrag ist vorgesehen. Ausgleichsmaßnahmen für das Defizit von 25.454 Ökopunkten sind bis zur Offenlage zu entwickeln.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Abstimmungstermin mit Behörden, Planern und Gemeinde (erledigt)29.10.2025
- Nachbarschaftsbeteiligung (erledigt)13.08.2026
- Frühzeitige Beteiligung, Ausgleichsmaßnahmen sind bis zur Offenlage zu entwickeln.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren, zweistufiges Regelverfahren. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Teil des Bebauungsplans, ein Durchführungsvertrag ist vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ziel ist ein ergänzendes touristisches Angebot in landschaftsbezogener, aufgelockerter Anordnung. Geplant ist ein Sondergebiet Ferienwohnen, Dauerwohnsitze sind ausgeschlossen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die punktuelle Flächennutzungsplanänderung sollen parallel im zweistufigen Regelverfahren erfolgen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Teil des Bebauungsplans, ein Durchführungsvertrag ist vorgesehen.
Die Vorlage behandelt Aufstellungsbeschlüsse, die Billigung der Vorentwürfe und die frühzeitige Beteiligung. Ein Sitzungsergebnis ist nicht enthalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellungsbeschlüsse, Billigung der Vorentwürfe und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung stehen an.
Noch offen
- Sitzungsergebnis zu den Aufstellungsbeschlüssen, zur Billigung der Vorentwürfe und zur frühzeitigen Beteiligung
- Ausgleichsmaßnahmen für das Defizit von 25.454 Ökopunkten bis zur Offenlage entwickeln
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Zusätzliche Flächenversiegelungca. 0,15 ha | nicht beziffert |
|---|---|
| Ausgleichsdefizit für Tiere und Pflanzen sowie Boden25.454 Ökopunkte | nicht beziffert |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.