Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplanung
- Sondergebiet Einzelhandel
- Vorgesehen sind Einzelhandel mit insgesamt maximal 1.800 m² Verkaufsfläche und höchstens 1.000 m² je Betrieb. Das Sortiment umfasst Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Drogerieartikel, sonstige Randsortimente sind auf maximal 10 % der Verkaufsfläche begrenzt. Eine Autowaschanlage ist untergeordnet zulässig.
- Gemeinbedarfsfläche
- Die Fläche ist für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Feuerwehr und des Gemeindebauhofs vorgesehen.
- Schall- und Artenschutzuntersuchungen
- Die schalltechnische Untersuchung ermittelt Gewerbeschalleinwirkungen aus dem Plangebiet auf die Nachbarschaft sowie Straßenverkehrslärm im Plangebiet.
- Grün- und Beleuchtungsvorgaben
- Für Flachdächer ist extensive Dachbegrünung festgesetzt. Insektenfreundliche Beleuchtung ist vorgesehen, Vogelschlagschutz ist in den Hinweisen enthalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung über die Billigung des Entwurfs im Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
- Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Billigung des Entwurfs, Zeitpunkt nicht genannt.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Nach Billigung des Entwurfs soll eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Getränkemarkt und der Penny-Lebensmitteldiscounter können sich an ihren bisherigen Standorten nicht weiterentwickeln und beabsichtigen, ihre Märkte zu vergrößern. Der Bebauungsplan soll die Verlagerung auf eine Fläche nördlich der Vaihinger Straße ermöglichen.
Der Gemeinderat fasste am 11.03.2022 den Aufstellungsbeschluss und beschloss den Vorentwurf. Danach fanden öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf datiert vom 15.10.2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wurde, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den Entwurf einschließlich Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften zu billigen.
Noch offen
- Das Beschlussergebnis zur Beratung am 22.10.2026 ist in den Dokumenten nicht belegt.
- Die Entwässerung ist in der weiteren Planung zu beachten und frühzeitig mit dem Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt, abzustimmen.
- Die Belange des nördlich gelegenen aktiven landwirtschaftlichen Betriebs sind zu berücksichtigen, ordnungsgemäße Bewirtschaftung und angemessene Weiterentwicklung dürfen nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
- Eine abschließende Stellungnahme zur Raumordnung lag auf Grundlage der vorgelegten Planunterlagen noch nicht vor.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.