TendiGo
Zur EntscheidungGemeinde Sersheim · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Märkte und Bauhof in Sersheim

Der Getränkemarkt und der Penny-Markt sollen auf die nördliche Seite der Vaihinger Straße verlagert werden. Der Entwurf sieht dort ein Sondergebiet für Einzelhandel sowie eine Gemeinbedarfsfläche für Feuerwehr und Bauhof vor. Der Gemeinderat sollte am 22.10.2026 über die Billigung des Entwurfs beraten, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Sondergebiet Einzelhandel
Vorgesehen sind Einzelhandel mit insgesamt maximal 1.800 m² Verkaufsfläche und höchstens 1.000 m² je Betrieb. Das Sortiment umfasst Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Drogerieartikel, sonstige Randsortimente sind auf maximal 10 % der Verkaufsfläche begrenzt. Eine Autowaschanlage ist untergeordnet zulässig.
Gemeinbedarfsfläche
Die Fläche ist für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen der Feuerwehr und des Gemeindebauhofs vorgesehen.
Schall- und Artenschutzuntersuchungen
Die schalltechnische Untersuchung ermittelt Gewerbeschalleinwirkungen aus dem Plangebiet auf die Nachbarschaft sowie Straßenverkehrslärm im Plangebiet.
Grün- und Beleuchtungsvorgaben
Für Flachdächer ist extensive Dachbegrünung festgesetzt. Insektenfreundliche Beleuchtung ist vorgesehen, Vogelschlagschutz ist in den Hinweisen enthalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung über die Billigung des Entwurfs im Gemeinderat (erledigt)22.10.2026
  2. Erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach Billigung des Entwurfs, Zeitpunkt nicht genannt.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Nach Billigung des Entwurfs soll eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Getränkemarkt und der Penny-Lebensmitteldiscounter können sich an ihren bisherigen Standorten nicht weiterentwickeln und beabsichtigen, ihre Märkte zu vergrößern. Der Bebauungsplan soll die Verlagerung auf eine Fläche nördlich der Vaihinger Straße ermöglichen.

Der Gemeinderat fasste am 11.03.2022 den Aufstellungsbeschluss und beschloss den Vorentwurf. Danach fanden öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung statt. Der Entwurf datiert vom 15.10.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wurde, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und den Entwurf einschließlich Festsetzungen und örtlicher Bauvorschriften zu billigen.

Noch offen

  • Das Beschlussergebnis zur Beratung am 22.10.2026 ist in den Dokumenten nicht belegt.
  • Die Entwässerung ist in der weiteren Planung zu beachten und frühzeitig mit dem Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt, abzustimmen.
  • Die Belange des nördlich gelegenen aktiven landwirtschaftlichen Betriebs sind zu berücksichtigen, ordnungsgemäße Bewirtschaftung und angemessene Weiterentwicklung dürfen nicht unzumutbar eingeschränkt werden.
  • Eine abschließende Stellungnahme zur Raumordnung lag auf Grundlage der vorgelegten Planunterlagen noch nicht vor.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen in Baden-Württemberg?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit