Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Treppenturm und Erschließung
- Zum Bauantrag gehört der Neubau des Treppenturms. Die oberen Stockwerke sollen über einen Erschließungsbau im südöstlichen Außenbereich erreichbar sein. Ein zweiter Rettungsweg und ein barrierefreier Zugang zu allen Etagen sind vorgesehen.
- Energetische Ertüchtigung und Brandschutz
- Zum Bauantrag gehören die energetische Ertüchtigung und die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Ein Großteil der technischen Ausrüstung wird im Erschließungsbau untergebracht.
- Neuordnung der Kelterhalle
- Die Kelterhalle bleibt erhalten und soll für Veranstaltungen nutzbar sein. Im Gebäude entstehen ein barrierefreies Einwohnermeldeamt und neu strukturierte Arbeitsräume.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat lehnt einen Antrag zur Kostenreduzierung ab und setzt die aktuelle Planung fort (erledigt)28.07.2026
- Der Baubeschluss zur Umsetzung stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)06.10.2026
- Bauantrag wird eingereicht, nach der Baugenehmigung folgen die Ausführungsplanung und erste bepreiste Leistungsverzeichnisseals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat hat am 28.07.2026 einen Antrag abgelehnt, der Teile der Kelterhalle im Bestand lassen wollte. Die Sanierung wird auf Basis der aktuellen Planung fortgeführt. Danach wurden die Planungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege angepasst. Der Abschluss der Entwurfsplanung und die Einreichung des Baugesuchs stehen an.
Für den Fördermittelgeber ist ein formeller Bau- bzw. Umsetzungsbeschluss erforderlich, der mit dieser Vorlage eingeholt werden soll. Die Fachbüros arbeiten derzeit mit den Architekten an der Ausführungsplanung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Gemeinderat lag der Vorschlag vor, die Entwurfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Bauantrag einzureichen und die nächsten Planungsphasen der Architekten und Fachplaner zu beauftragen.
Noch offen
- Bei größeren Verzögerungen kann die bestehende Förderung gefährdet sein.
- Der Umfang der Sanierung steht laut Vorlage erst nach der Baugenehmigung fest.
Ort der Leistung
Markgröningen, Baden-Württemberg
Markiert ist Markgröningen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der Maßnahmeeinschließlich Unvorhergesehenes | 9.989.000 € |
|---|---|
| Kostenschätzung ohne Unvorhergesehenesbrutto | 8.684.000 € |
| Unvorhergesehenesbrutto | 1.305.000 € |
- Förderung
- Vorlage nennt Ausgleichsstock 1.000.000 € und Sanierungsgebiet V 5.569.200 €
- Finanzierung
- Die Gesamtkosten von 9.989.000 € sind im Finanzhaushalt veranschlagt. Als Einnahme nennt die Vorlage den Ausgleichsstock mit 1.000.000 €. Als Förderprogramm nennt sie das Sanierungsgebiet V mit 5.569.200 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.