Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Kanalbau
- Im Dorfwiesenweg entstehen 240 m Regenwasserkanal DN 700 und 150 m Mischwasserkanal DN 800 mit acht Schachtbauwerken DN 1500.
- Wasserleitung
- Die Wasserleitung wird auf 150 m als GGG DN 100 ausgetauscht, dazu kommen zwei Wasserschächte.
- Straßenausbau
- Straßenrestausbau auf 500 m², acht Hofangleichungen und 150 m Straßenbeleuchtung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Der Technische und Umweltausschuss beschließt, die Maßnahme Am Schleifberg erneut zur Förderung anzumelden (erledigt)20.09.2023
- Der Gemeinderat beschließt, zum Stichtag 01.10.2026 einen Förderantrag für Bauabschnitt 1 zu stellen (erledigt)23.09.2026
- Angenommener Baubeschluss oder Zugang des Zuwendungsbescheidsals NächstesApril 2027
- Ausschreibung der TiefbauarbeitenJuni 2027
- Vergabe durch den GemeinderatAugust 2027
- BaubeginnSeptember 2027
- FertigstellungAugust 2028
Vergabeverfahren
Ausschreibung der Tiefbauarbeiten, Vergabe durch den Gemeinderat. Die Verfahrensart nennt der Bericht nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kanäle in Oberhaugstett sind geschädigt. Eine Untersuchung im Jahr 2020 zeigte gegenüber 2010 deutlich zugenommene Schäden, überwiegend in der Hauptstraße. Im Zuge des neuen Regenwasserkanals muss deshalb der bestehende Mischwasserkanal erneuert werden.
Die Stadt will das Kanalnetz schrittweise in ein modifiziertes Mischsystem umbauen. Für die Gesamtmaßnahme ist trotz mehrerer Zuschussanträge keine Bewilligung ergangen. Wegen des großen Umfangs sind jetzt vier Bauabschnitte und ein Regenrückhaltebecken vorgesehen, gefördert werden soll zunächst nur Bauabschnitt 1.
Bauabschnitt 1 bildet die technische Grundlage für die weiteren Abschnitte, auch für die dringliche Maßnahme in der Hauptstraße. Für alle Bauabschnitte zusammen nennt der Erläuterungsbericht ca. 9,8 Mio. €, die Sitzungsvorlage rund 9,5 Mio. €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschließt, zum Stichtag 01.10.2026 für den 1. Bauabschnitt Dorfwiesenweg einen Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zu stellen. Ergebnis: 17 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung.
Noch offen
- Die Bewilligung der Förderung im Frühjahr 2027 ist Voraussetzung für den Zeitplan.
- Der Bericht erwähnt einen früher gewährten Zuwendungsbescheid für das Regenüberlaufbecken und einen Regenwasserkanal im Dorfwiesenweg. Wie er zum neuen Antrag steht, nennt er nicht.
- Eine Baugrunduntersuchung ist noch nicht erfolgt und wird vor dem Bau durchgeführt.
Ort der Leistung
Neubulach, Baden-Württemberg
Markiert ist Neubulach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Bauabschnitt 1 gesamtbrutto, einschließlich Baunebenkosten und 160.000 € Ingenieurhonorare | 1.240.000 € |
|---|---|
| Kanalbaubrutto | 943.000 € |
| Wasserleitungbrutto | 99.000 € |
| Straßenausbaubrutto | 174.000 € |
| Straßenbeleuchtungbrutto | 24.000 € |
- Förderung
- Förderantrag nach Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, 1,216 Mio. € förderfähig, Bewilligung im Frühjahr 2027 vorausgesetzt
- Finanzierung
- Der Gemeinderat hat am 23.09.2026 beschlossen, zum Stichtag 01.10.2026 einen Förderantrag nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft zu stellen. Von den Kosten sind 1,216 Mio. € förderfähig. Die Mittel werden in der kommenden Haushaltsplanung berücksichtigt, der Zeitplan setzt eine Bewilligung im Frühjahr 2027 voraus.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.