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Vergabe läuftGemeinde Amstetten · Bau & Handwerk, Möbel & Einrichtung · Sitzung am

Neugestaltung von Amtsräumen in Amstetten

Für die Neugestaltung waren 2026 Haushaltsmittel veranschlagt, weitere Detailplanungen wurden ausgearbeitet. Die Vergabe an den laut Tischvorlage wirtschaftlichsten Anbieter war am 19.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Kostenschätzung

30.000 €

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Neugestaltung und Möblierung
Bürgerbüro, Standesamt und Steueramt sollen neugestaltet und möbliert werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss, Mittel für die Neugestaltung im Haushaltsplan 2026 zu veranschlagen und weitere Detailplanungen auszuarbeiten (erledigt)29.11.2025
  2. Beratung des Vergabevorschlags im Gemeinderat (erledigt)19.10.2026
  3. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Auftrag soll an den gemäß Tischvorlage wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat hatte am 29.11.2025 Mittel für die Neugestaltung im Haushaltsplan 2026 vorgesehen und die Verwaltung mit weiteren Detailplanungen beauftragt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Auftrag soll an den gemäß Tischvorlage wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden, gegebenenfalls erforderliche überplanmäßige Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Noch offen

  • Ein Ergebnis der Vergabeentscheidung ist nicht belegt. Angebote und Unterlagen sollten spätestens am Sitzungstag als Tischvorlage nachgereicht werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Aufwendungen für die Neugestaltungrund30.000 €
Finanzierung
30.000 € im Haushaltsplan 2026, gegebenenfalls erforderliche überplanmäßige Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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