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Zur EntscheidungGemeinde Hohenfels · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Ortsdurchfahrt Selgetsweiler in Hohenfels

Die unzureichende Straßenentwässerung ist Anlass für den gemeinschaftlichen Ausbau der Sentenharter Straße mit dem Landkreis Konstanz. Geplant sind Straßen- und Gehwegbau, Anpassungen an Einmündungen und Querungshilfe sowie neue Entwässerungsanlagen, die Gemeinde übernimmt Planung und Vergabe.

Kostenschätzung

3,6 Mio. €

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Straßenbau
Die Sentenharter Straße, Kreisstraße K 6108, wird von der L 194 bis zum Ortsende zwischen Netzknoten 8120 053 und 8120 029 auf Station 0,000 bis 0,680 als Gemeinschaftsmaßnahme ausgebaut. Bis etwa Station 0,720 wird die Fahrbahndecke erneuert.
Einmündungen und Querungshilfe
Die Einmündungen der K 6108 zur L 194 und zur Gemeindestraße Langengarten werden angeglichen und optimiert. Die Querungshilfe an der K 6108 wird einbezogen.
Gehweg
Südöstlich entlang der K 6108 wird zwischen L 194 und Langengarten ein Gehweg neu angelegt. Der Gehweg schließt an den Bestand an der L 194 an und verläuft zwischen Station 0,020 und 0,320.
Wasserleitung und Beleuchtung
Die Wasserleitung wird dort, wo sie auf Privatgrundstücken liegt, in den Straßenkörper verlegt. Die Beleuchtung wird erneuert und teilweise umverlegt.
Oberflächenentwässerung
Die Oberflächenentwässerung wird mit Regenwasserkanal, Regenrückhaltebecken, Pumpwerk mit Stromanschluss und Straßeneinläufen neu hergestellt. Die Hausanschlüsse der Gebäude 30a und 34 werden auf Kosten der Gemeinde an den neuen Regenwasserkanal angeschlossen, der vorhandene Regenwasserkanal wird im Straßenkörper ausgebaut und andernorts mit Flüssigboden verfüllt.
Planung
Art und Umfang bestimmen sich nach der vorläufigen Ausführungsplanung des Ingenieurbüros Langenbach vom 23.09.2026 einschließlich AKVS-Kostenberechnung vom 09.09.2026.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Erneuerung von Gas, Strom und Glasfaser (erledigt)2024
  2. Vorläufige Ausführungsplanung (erledigt)23.09.2026
  3. AKVS-Kostenberechnung (erledigt)09.09.2026
  4. Bearbeitung des LGVFG-Zuschussantrags, kein weiterer Termin genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Gemeinde ist für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Sie vergibt den Bauvertrag an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bestehende Straßenentwässerung ist unzureichend. Gemeinde und Landkreis vereinbaren deshalb den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Selgetsweiler.

Gas, Strom und Glasfaser wurden 2024 erneuert. Grundlage der Maßnahme sind die vorläufige Ausführungsplanung vom 23.09.2026 und die AKVS-Kostenberechnung vom 09.09.2026.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Vereinbarung legt den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Selgetsweiler und die Kostenverteilung zwischen Gemeinde und Landkreis fest. Ergebnis: Die Vereinbarung ist von Landrat und Bürgermeister unterzeichnet..

Noch offen

  • Der LGVFG-Zuschussantrag ist noch in Bearbeitung.
  • Die Kostenberechnung ist vorläufig.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Vorläufige Gesamtkosten Straßenbauvorläufig3.596.000 €
Landkreisanteil Straßenbaubrutto2.869.000 €
Verwaltungskostenzuschlag Landkreis10 % auf Brutto-Investitionskosten des Landkreises286.900 €
Landkreisanteil Straßenbau einschließlich Verwaltungskostenzuschlag3.155.900 €
Kostenbeteiligung Landkreis an Hochbordsteinen3.300 €
Gemeindeanteil Gehwegbaubrutto, zuzüglich Anteil an Oberflächenentwässerungsanlagen einschließlich Ablöse727.000 €
Förderung
LGVFG-Zuschuss von 50% der zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt, für den Kreis wird ein Zuschuss von rund 1.000.000,00 EUR angenommen
Finanzierung
Der Landkreis trägt die Kosten für Fahrbahn, Querungshilfe, Einmündungsangleichungen, Regenrückhaltebecken samt Pumpwerk und Regenwasserkanal. Die Gemeinde trägt die Kosten für Gehwege, Wasserleitung und Beleuchtung sowie die Hausanschlüsse 30a und 34 und den Ausbau beziehungsweise die Verfüllung des vorhandenen Regenwasserkanals. Die Kosten der Oberflächenentwässerung werden nach Flächenanteilen und zugrunde gelegten Einheitspreisen abgerechnet. Die Gemeinde erstattet dem Landkreis Mehrkosten für Wasser aus gemeindlichen Straßen oder Straßenteilen. Die Gemeinde hat LGVFG-Zuschüsse beantragt, 50% der zuschussfähigen Kosten wurden in Aussicht gestellt. Für den Kreis wird ein Zuschuss von rund 1.000.000,00 EUR angenommen.

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