Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Expressbuslinie X 31
- Neue Linie zwischen Rastatt und Haguenau, tariflich und betrieblich in das Hagenauer Stadtnetz integriert. Der bisherige Linienast der Linie 231 nach Soufflenheim entfällt.
- Linien 231 und 330
- Die geringeren Leistungsvolumina dieser Linien vergeben die Aufgabenträger über Auftragsänderungen innerhalb der bestehenden Verkehrsverträge.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorinformation im Amtsblatt der EU veröffentlicht (erledigt)Mitte Juli 2026
- Der Sachstandsbericht und die Weiterführung des Vergabeverfahrens standen auf der Tagesordnung des Ausschusses (erledigt)29.09.2026
- Ausschreibung der Linie X 31 nach Eingang der Landesförderbewilligungals Nächstesdanach
- Zustimmung des Ausschusses nach Abschluss des Verfahrens im Umlaufverfahrendanach
- Fahrplanwechsel, Betriebsbeginn der Linie X 3113.12.2026
Vergabeverfahren
Offenes, europaweites Verfahren nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit GWB und VgV.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die grenzüberschreitende Buslinie 231 zwischen Rastatt und Soufflenheim/Seltz läuft seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 als Modellprojekt. Es wurde bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 verlängert. Die Neukonzeption wurde am 3. März 2026 im Ausschuss vorgestellt.
Kern der Neukonzeption ist eine eigenständige Expressbuslinie X 31 von Rastatt bis Haguenau. Sie wird tariflich und betrieblich in das Hagenauer Stadtnetz integriert. Der Landkreis fungiert wie bisher als Projektträger.
Die Vorinformation wurde nach der INTERREG-Bewilligung Mitte Juli 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Aktuell werden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll den Sachstand zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, das Vergabeverfahren für die Expressbuslinie X 31 weiterzuführen. Die Zustimmung zum Abschluss soll im Umlaufverfahren erfolgen.
Noch offen
- Die Landesförderung ist noch nicht bewilligt.
- Nach Eingang der Angebote muss der Kostenrahmen geprüft werden.
Ort der Leistung
Rastatt, Baden-Württemberg
Markiert ist Rastatt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtprojektkosten für 2,5 Jahreca., derzeitige Schätzung für das gesamte Projekt im förderfähigen Zeitraum | 4.080.000 € |
|---|
- Förderung
- INTERREG ca. 2,04 Mio. € (50 % der beantragten Summe, bewilligt), Land ca. 0,6 Mio. € zugesagt, Bewilligung ausstehend
- Finanzierung
- Der Landkreis hat eine Kofinanzierung von 120.000 € pro Jahr beschlossen. Die INTERREG-Förderung von ca. 2,04 Mio. € ist bewilligt. Die Landesförderung von ca. 0,6 Mio. € ist zugesagt, die Bewilligung steht noch aus. Die Partner tragen ca. 1,44 Mio. € bei.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.