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Zur EntscheidungGemeinde Steinheim am Albuch · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Regenbewässerungsanlage in Söhnstetten

Der Sportverein Söhnstetten plant eine Regenbewässerungsanlage auf seinem Rasenplatz, dafür sind auch Umbaukosten an der Wasserversorgung vorgesehen. Die Beschlussvorlage zur Förderung wurde am 20.10.2026 beraten, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Gemeinderat, Umsetzung für 2028 vorgesehen

Ausführung

Die Maßnahme soll 2028 umgesetzt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Regenbewässerungsanlage
Auf dem Rasenplatz des Sportvereins Söhnstetten soll eine Regenbewässerungsanlage installiert werden.
Umbau der Wasserversorgung
Für die Anlage sind notwendige Umbaukosten an der Wasserversorgung vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
  2. Umsetzung der Maßnahmeals Nächstes2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Sportverein Söhnstetten hat nach den Vereinsförderrichtlinien einen Förderantrag für eine Regenbewässerungsanlage auf dem Rasenplatz gestellt. Baumaßnahmen werden in der Regel mit 20 % der anfallenden und belegten Baukosten bezuschusst, ein Zuschuss wird nur alle zwei Jahre gewährt. Der letzte Zuschuss galt 2025 der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Zustimmung zum Förderantrag, Zuschuss von 20 % der belegten Baukosten, höchstens 6.500 Euro, mit Einplanung der Mittel im Haushalt 2028.

Noch offen

  • Beschlussergebnis ist nicht enthalten.
  • Ein weiterer Förderantrag beim WLSB soll gestellt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
RegenbewässerungsanlageAngebot30.000 €
Umbaukosten WasserversorgungKostenschätzung Stadtwerke HDH2.500 €
Förderung
Vorgeschlagener kommunaler Zuschuss: 20 % der belegten Baukosten, höchstens 6.500 Euro, weiterer Förderantrag beim WLSB geplant
Finanzierung
Vorgeschlagen sind 20 % der belegten Baukosten als Zuschuss, höchstens 6.500 Euro. Die Mittel sollen im Haushalt 2028 eingeplant werden, außerdem soll ein Förderantrag beim WLSB gestellt werden.

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