Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch Schwesternhaus
- Das ehemalige Schwesternheim wird abgebrochen. Beim Abbruch sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an der gemeinsamen Wand zum Kindergarten nötig. Die Kosten dafür werden je 50 % zwischen dem Neubau und der Kindergartensanierung aufgeteilt.
- Neubau Dorfhaus
- Untergeschoss mit WCs, Technik und Abstellräumen. Erdgeschoss mit Verwaltung, Bücherei, Gemeindesaal, Küche und barrierefreiem WC. Im Obergeschoss drei Wohnungen mit 67 m², 71 m² und 48 m², im Dachgeschoss zwei mit 56 m² und 92 m².
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat sollte über die Ortsentwicklung Schwalldorf und den Ankauf des Schwesternhauses entscheiden (erledigt)20.10.2026
- Weitere Baubeschlüsse vorbereiten, einholen und umsetzenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der kath. Kindergarten in Schwalldorf braucht eine Sanierung, weil das Raumprogramm nicht mehr dem Bedarf entspricht. Die Kirchengemeinde hat dafür eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Das ehemalige Schwesternheim neben dem Kindergarten soll abgerissen werden.
Der Eigenbetrieb Wohnbau Rottenburg am Neckar soll das Schwesternhaus erwerben und ein Dorfhaus neu bauen. Im Erdgeschoss sollen die Verwaltungsstelle, eine Bücherei und ein Gemeindesaal entstehen. Der Kindergarten zieht während seiner Sanierung ins Erdgeschoss. Der Gemeinderat sollte am 20.10.2026 entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Schritten zur Ortsentwicklung Schwalldorf zustimmen. Die Verwaltung soll die weiteren Baubeschlüsse vorbereiten, einholen und umsetzen.
Noch offen
- Die weiteren Baubeschlüsse stehen noch aus.
- Die öffentliche Förderung für einen Teil der Wohnungen soll erst noch beantragt werden.
Ort der Leistung
Rottenburg am Neckar, Baden-Württemberg
Markiert ist Rottenburg am Neckar, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Dorfhaus, Kostenschätzung nach DIN 276brutto, Vorentwurfsstudie vom 23.01.2026, ohne Ausstattung | 4.016.000 € |
|---|
- Förderung
- Öffentliche Förderung für einen Teil der Wohnungen geplant
- Finanzierung
- Im Planansatz sind 500.000 € für 2026, 1.500.000 € für 2027 und 1.000.000 € für 2028 vorgesehen, zusammen 3.000.000 €. Für einen Teil der Wohnungen soll eine öffentliche Förderung beantragt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.