Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung kommunaler Wohngebäude
- Vorgesehen ist die Sanierung der kommunalen Wohngebäude Alte Poststraße 18/1 und 18/2.
- Abbruch ehemaliges Postgebäude
- Vorgesehen ist der Abbruch des ehemaligen Postgebäudes Alte Poststraße 18.
- Sanierung Neue Sporthalle
- Vorgesehen ist die Sanierung der Neuen Sporthalle.
- Umgestaltung Niederbieger Straße
- Als weiterer Handlungsschwerpunkt ist die Umgestaltung der Niederbieger Straße vorgesehen.
- Sanierung und Umnutzung Waldseer Straße 32 und angrenzende Hallen
- Die Sanierung und Umnutzung des ortsbildprägenden Gebäudes Waldseer Straße 32 mit den angrenzenden Hallen ist mittelfristig vorgesehen, nicht kurzfristig.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderat (erledigt)21.10.2026
- Antrag auf Programmaufnahme stellenals Nächstes2026
- Vorbereitende Untersuchungen nach Baugesetzbuch bei positiver Programmaufnahme2027
Vergabeverfahren
Auf ihrer Grundlage soll ein Antrag auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gestellt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Sanierungsgebiet Ortsmitte IV läuft zum 30.04.2027 aus. In Ortsmitte V wurden bauliche und funktionale Defizite festgestellt.
Der Gemeinderat wurde am 19.05.2026 über einen möglichen Neuaufnahmeantrag informiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll den Bericht zur Grobanalyse und die ersten Erkenntnisse über städtebauliche Missstände zustimmend zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit dem Förderantrag beauftragen.
Noch offen
- Beschlussergebnis des Gemeinderats
- Programmaufnahme und Bewilligung des Förderantrags
- Antragsfrist für die Programmaufnahme 2027
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenn.n. bek. | nicht beziffert |
|---|
- Förderung
- Bundes- und Landesfördermittel der Städtebauförderung angestrebt
- Finanzierung
- Bundes- und Landesfördermittel der Städtebauförderung sollen eingeworben werden. Ansätze für Dienstleistungen Dritter sowie im Ergebnis- und Finanzhaushalt sollen im Haushaltsplan 2027/28 ff. eingeplant werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.