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Zur EntscheidungGemeinde Baienfurt · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Sanierungsgebiet Ortsmitte V in Baienfurt

Das auslaufende Sanierungsgebiet Ortsmitte IV wird durch Ortsmitte V abgelöst. Die Beschlussvorlage sieht mehrere Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen vor, der Gemeinderat soll die Grobanalyse zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit dem Förderantrag beauftragen. Ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Nächster Schritt

Förderantrag noch 2026 stellen, bei positiver Programmaufnahme sind Vorbereitende Untersuchungen 2027 vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung kommunaler Wohngebäude
Vorgesehen ist die Sanierung der kommunalen Wohngebäude Alte Poststraße 18/1 und 18/2.
Abbruch ehemaliges Postgebäude
Vorgesehen ist der Abbruch des ehemaligen Postgebäudes Alte Poststraße 18.
Sanierung Neue Sporthalle
Vorgesehen ist die Sanierung der Neuen Sporthalle.
Umgestaltung Niederbieger Straße
Als weiterer Handlungsschwerpunkt ist die Umgestaltung der Niederbieger Straße vorgesehen.
Sanierung und Umnutzung Waldseer Straße 32 und angrenzende Hallen
Die Sanierung und Umnutzung des ortsbildprägenden Gebäudes Waldseer Straße 32 mit den angrenzenden Hallen ist mittelfristig vorgesehen, nicht kurzfristig.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderat (erledigt)21.10.2026
  2. Antrag auf Programmaufnahme stellenals Nächstes2026
  3. Vorbereitende Untersuchungen nach Baugesetzbuch bei positiver Programmaufnahme2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Auf ihrer Grundlage soll ein Antrag auf Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gestellt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Sanierungsgebiet Ortsmitte IV läuft zum 30.04.2027 aus. In Ortsmitte V wurden bauliche und funktionale Defizite festgestellt.

Der Gemeinderat wurde am 19.05.2026 über einen möglichen Neuaufnahmeantrag informiert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll den Bericht zur Grobanalyse und die ersten Erkenntnisse über städtebauliche Missstände zustimmend zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit dem Förderantrag beauftragen.

Noch offen

  • Beschlussergebnis des Gemeinderats
  • Programmaufnahme und Bewilligung des Förderantrags
  • Antragsfrist für die Programmaufnahme 2027

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmenn.n. bek.nicht beziffert
Förderung
Bundes- und Landesfördermittel der Städtebauförderung angestrebt
Finanzierung
Bundes- und Landesfördermittel der Städtebauförderung sollen eingeworben werden. Ansätze für Dienstleistungen Dritter sowie im Ergebnis- und Finanzhaushalt sollen im Haushaltsplan 2027/28 ff. eingeplant werden.

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