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BeschlossenStadt Isny im Allgäu · Planung & Beratung, Bau & Handwerk, Bau & Garten · Sitzung am

Sanierungsgebiet Westlich des Stadtovals in Isny

Für das Sanierungsgebiet „Westlich des Stadtovals“ liegt ein zonales Wertgutachten vor. Der Gemeinderat soll es der Bemessung der Ausgleichsbeträge zugrunde legen und auf Antrag eine vorzeitige Ablöse mit 20 % Abschlag zulassen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung und Beschluss im Gemeinderat, Sitzung am 19.10.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Zonales Wertgutachten
Das Gutachten ermittelt Anfangs- und Endwerte sowie erwartete sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet „Westlich des Stadtovals“. Es berücksichtigt die Entwicklung des ehemaligen NTA-Areals, Grundstücksneuordnungen, öffentliche Grün- und Parkflächen sowie Modernisierungen öffentlicher und privater Gebäude.
Vorzeitige Ablöse von Ausgleichsbeträgen
Auf Antrag soll die Ablöse des Ausgleichsbetrags im Ganzen durch freiwillige vertragliche Vereinbarung möglich sein. Dabei wird ein einheitlicher Abschlag von 20 % auf den im Gutachten ausgewiesenen Betrag gewährt.
Gebäudemodernisierung
60 % trägt das Land, 40 % die Stadt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sanierungssatzung beschlossen (erledigt)15.12.2025
  2. Sanierungssatzung rechtskräftig (erledigt)19.12.2025
  3. Gutachtenauftrag erteilt (erledigt)24.07.2025
  4. Gutachten liegt vor (erledigt)29.07.2026
  5. Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderat (erledigt)19.10.2026
  6. Ende des Förderzeitraumsals Nächstes30.04.2034
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ablösevereinbarungen werden im Einzelfall auf Antrag als freiwillige vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, kein belastender Bescheid.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Sanierungssatzung für das Gebiet „Westlich des Stadtovals“ wurde am 15.12.2025 beschlossen und ist seit 19.12.2025 rechtskräftig. Das Gebiet gehört zum Landessanierungsprogramm, der Förderzeitraum läuft bis 30.04.2034.

Die Stadt beauftragte das Sachverständigenbüro Laiblin mit einem zonalen Wertgutachten. Es liegt seit dem 29.07.2026 vor, Bewertungsstichtag ist der 01.03.2026. Das Gutachten beruht auf einer Multifaktorenanalyse und ermittelt zonale Anfangs- und Endwerte sowie erwartete sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Das zonale Wertgutachten vom 29.07.2026 mit Bewertungsstichtag 01.03.2026 der Bemessung der Ausgleichsbeträge zugrunde legen und auf Antrag eine vorzeitige Ablöse des Ausgleichsbetrags im Ganzen mit einem einheitlichen Abschlag von 20 % zulassen.

Noch offen

  • Beschluss des Gemeinderats ist im Dokument nicht belegt.
  • Bei größeren Änderungen der Sanierungsziele muss die Bewertung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ort der Leistung

Isny im Allgäu, Baden-Württemberg

Markiert ist Isny im Allgäu, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Bodenwertsteigerung NTA-Flächen vor Abschlagca. 6.000 m² x 9 €/m²54.000 €
Erwarteter Ablösebetrag NTA-Flächen nach 20 % Abschlag43.200 €
Modernisierungszuschuss Fläche 1maximal125.000 €
Modernisierungszuschuss Fläche 250.000 €
Städtischer Anteil an den Modernisierungszuschüssen insgesamt40 %70.000 €
Förderung
Landessanierungsprogramm, Förderzeitraum bis 30.04.2034. Modernisierungszuschüsse: Fläche 1 maximal 125.000 Euro, Fläche 2 50.000 Euro, 60 % Land, 40 % Stadt.
Finanzierung
Keine überplanmäßigen Mittel notwendig. Ablösebetrag aus Zone 6 fließt zu 40 % der Stadt und zu 60 % dem Land BW zu. Modernisierungszuschüsse werden zu 60 % durch das Land und zu 40 % durch die Stadt getragen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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