Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Zonales Wertgutachten
- Das Gutachten ermittelt Anfangs- und Endwerte sowie erwartete sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen im Sanierungsgebiet „Westlich des Stadtovals“. Es berücksichtigt die Entwicklung des ehemaligen NTA-Areals, Grundstücksneuordnungen, öffentliche Grün- und Parkflächen sowie Modernisierungen öffentlicher und privater Gebäude.
- Vorzeitige Ablöse von Ausgleichsbeträgen
- Auf Antrag soll die Ablöse des Ausgleichsbetrags im Ganzen durch freiwillige vertragliche Vereinbarung möglich sein. Dabei wird ein einheitlicher Abschlag von 20 % auf den im Gutachten ausgewiesenen Betrag gewährt.
- Gebäudemodernisierung
- 60 % trägt das Land, 40 % die Stadt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sanierungssatzung beschlossen (erledigt)15.12.2025
- Sanierungssatzung rechtskräftig (erledigt)19.12.2025
- Gutachtenauftrag erteilt (erledigt)24.07.2025
- Gutachten liegt vor (erledigt)29.07.2026
- Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderat (erledigt)19.10.2026
- Ende des Förderzeitraumsals Nächstes30.04.2034
Vergabeverfahren
Ablösevereinbarungen werden im Einzelfall auf Antrag als freiwillige vertragliche Vereinbarung abgeschlossen, kein belastender Bescheid.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Sanierungssatzung für das Gebiet „Westlich des Stadtovals“ wurde am 15.12.2025 beschlossen und ist seit 19.12.2025 rechtskräftig. Das Gebiet gehört zum Landessanierungsprogramm, der Förderzeitraum läuft bis 30.04.2034.
Die Stadt beauftragte das Sachverständigenbüro Laiblin mit einem zonalen Wertgutachten. Es liegt seit dem 29.07.2026 vor, Bewertungsstichtag ist der 01.03.2026. Das Gutachten beruht auf einer Multifaktorenanalyse und ermittelt zonale Anfangs- und Endwerte sowie erwartete sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das zonale Wertgutachten vom 29.07.2026 mit Bewertungsstichtag 01.03.2026 der Bemessung der Ausgleichsbeträge zugrunde legen und auf Antrag eine vorzeitige Ablöse des Ausgleichsbetrags im Ganzen mit einem einheitlichen Abschlag von 20 % zulassen.
Noch offen
- Beschluss des Gemeinderats ist im Dokument nicht belegt.
- Bei größeren Änderungen der Sanierungsziele muss die Bewertung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Ort der Leistung
Isny im Allgäu, Baden-Württemberg
Markiert ist Isny im Allgäu, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Bodenwertsteigerung NTA-Flächen vor Abschlagca. 6.000 m² x 9 €/m² | 54.000 € |
|---|---|
| Erwarteter Ablösebetrag NTA-Flächen nach 20 % Abschlag | 43.200 € |
| Modernisierungszuschuss Fläche 1maximal | 125.000 € |
| Modernisierungszuschuss Fläche 2 | 50.000 € |
| Städtischer Anteil an den Modernisierungszuschüssen insgesamt40 % | 70.000 € |
- Förderung
- Landessanierungsprogramm, Förderzeitraum bis 30.04.2034. Modernisierungszuschüsse: Fläche 1 maximal 125.000 Euro, Fläche 2 50.000 Euro, 60 % Land, 40 % Stadt.
- Finanzierung
- Keine überplanmäßigen Mittel notwendig. Ablösebetrag aus Zone 6 fließt zu 40 % der Stadt und zu 60 % dem Land BW zu. Modernisierungszuschüsse werden zu 60 % durch das Land und zu 40 % durch die Stadt getragen.
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