Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Freiflächenphotovoltaikanlage
- Im Sondergebiet sind aufgeständerte Solarmodule zur Erzeugung elektrischer Energie vorgesehen, möglichst ohne Stein- oder Betonfundamente. Die Modultische dürfen maximal 3,5 m hoch sein und müssen mindestens 0,8 m Abstand zum Gelände haben, Betriebsgebäude und Nebenanlagen dürfen bis 4,0 m hoch sein. Die Grundflächenzahl beträgt 0,6 bezogen auf die tatsächliche Eingriffsfläche.
- Betriebs- und Nebenanlagen
- Zulässig sind notwendige Wechselrichter, Transformatoren, Betriebsgebäude, Leitungen, Einfriedungen, Kabel, Wege, Speicher, Löschwasser- und Versickerungsanlagen sowie wasserdurchlässige Wege für Montage und Wartung.
- Begrünung und Wege
- Flächen zwischen und unter den Modulen sind mit standortgerechtem, zertifiziertem, gebietsheimischem Saatgut aus dem Ursprungsgebiet 11, Südwestdeutsches Bergland, zu begrünen. Grünlandflächen sind dauerhaft als Mähwiesen zu bewirtschaften, Zufahrten, Wege und Wendeflächen müssen aus versickerungsfähigen Materialien hergestellt werden.
- Einfriedung
- Einfriedungen sind sockellos bis 2,20 m Höhe zuzüglich 0,20 m Bodenfreiheit zulässig. Fundamente für Zaunpfähle sind zulässig.
- CEF-Maßnahme und Monitoring
- Für fünf Feldlerchen-Brutpaare ist im Umkreis von ca. 3 km eine mehrjährige Buntbrache als CEF-Maßnahme vorgesehen. Die Unterlagen nennen dafür widersprüchlich 7.500 m² und 5.000 m². Ein Monitoring mit Revierkartierung der ersten und zweiten Brut ist im Jahr 1, 3 und 5 nach Inbetriebnahme vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Werbach plant eine Freiflächenphotovoltaikanlage, der Bebauungsplan soll die Rechtsgrundlage für das Vorhaben schaffen. Die Gemeinde beschloss am 18.10.22 einen Kriterienkatalog für die Standortentscheidung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Das Plangebiet umfasst 19,9 ha auf einer ackerbaulich genutzten Hochfläche zwischen Werbach und dem bayerischen Böttigheim im Gewann Eisberg/Trolläcker. Die Vorentwürfe zu Bebauungsplan, Umweltbericht und örtlichen Bauvorschriften sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung tragen den Stand Oktober 2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die Unterlagen nennen für die Buntbrache widersprüchlich 7.500 m² und 5.000 m².
- Bei ausbleibender Wiederbesiedlung ist die Pflege der CEF-Maßnahme in Absprache mit der UNB anzupassen, gegebenenfalls sind außerplanmäßige Monitorings erforderlich.
- Der Umsetzungszeitraum für Pflanzungen ist auf ein Jahr nach Errichtung der Photovoltaikanlage festgesetzt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.