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Zur EntscheidungStadt Langenau · Planung & Beratung · Sitzung am

Sportanlagen in Albeck, 3. Änderung in Langenau

Der Gemeinderat billigte den Bebauungsplan 2024 und beschloss die öffentliche Auslegung, die vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 stattfand. Am 19.10.2026 stand die Abwägung der Stellungnahmen und die Empfehlung zum Satzungsbeschluss auf der Tagesordnung des Ortschaftsrats, ein Beschlussergebnis ist nicht dokumentiert.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan
Gegenstand ist die 3. Änderung des Bebauungsplans „Sportanlagen in Albeck“ in Langenau-Albeck.
Abwägung und Satzungsbeschluss
Die eingegangenen Stellungnahmen sollen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange entsprechend der Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden. Der Ortschaftsrat soll dem Gemeinderat empfehlen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat billigte den Bebauungsplan und beschloss die öffentliche Auslegung (erledigt)15.11.2024
  2. Öffentliche Auslegung (erledigt)09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
  3. Beratung und Beschlussfassung im Ortschaftsrat Albeck (erledigt)19.10.2026
  4. Beschlussfassung im Ortschaftsrat am 19.10.2026, anschließend Entscheidung des Gemeinderats, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Auslegung und parallele Beteiligung der von der Planung berührten Stellen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat der Stadt Langenau billigte den Bebauungsplan mit Stand vom 15.11.2024 am selben Tag und beschloss die öffentliche Auslegung.

Die Auslegung wurde am 28.11.2024 veröffentlicht und fand vom 09.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 statt. Parallel wurden die von der Planung berührten Stellen beteiligt. Von Bürgerinnen und Bürgern gingen keine Anregungen oder Hinweise ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortschaftsrat soll dem Gemeinderat empfehlen, den Bebauungsplan nach Abwägung der Stellungnahmen als Satzung zu beschließen.

Noch offen

  • Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und die Berücksichtigung der Stellungnahmen stehen als Vorschlag an.
  • Der Beschluss des Ortschaftsrats und die Entscheidung des Gemeinderats sind nicht dokumentiert.

Ort der Leistung

Langenau, Baden-Württemberg

Markiert ist Langenau, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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