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VergebenStadt Blumberg · Planung & Beratung · Vorlage vom

Sportstadion-Generalsanierung in Blumberg

Für die Generalsanierung des Sportstadions wurden Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben. Gfrörer Ingenieure GmbH & Co. KG erzielte die höchste Gesamtbewertung, der Zuschlag steht nach Ablauf der gesetzlichen Informations- und Wartefrist noch aus.

Ausschreibung

EU-weite Bekanntmachung am 20.07.2026, der Zuschlag soll nach Ablauf der gesetzlichen Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB erteilt werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planungsleistungen
Planungsleistungen für die Generalsanierung des Sportstadions Blumberg. Weitere Angaben zu einzelnen Leistungen oder Mengen sind im Steckbrief nicht enthalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. EU-weite Bekanntmachung (erledigt)20.07.2026
  2. Ende der Teilnahmefrist (erledigt)20.08.2026
  3. Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung über die Vergabe (erledigt)29.10.2026
  4. Zuschlag nach Ablauf der gesetzlichen Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWBals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Sechs Teilnahmeanträge gingen ein, drei Planungsbüros wurden zur Angebotsabgabe und zu Vorstellungs- und Verhandlungsgesprächen eingeladen. Gfrörer Ingenieure GmbH & Co. KG erzielte die höchste Gesamtbewertung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für die Planungsleistungen wurde wegen des geschätzten Netto-Auftragswertes oberhalb des EU-Schwellenwertes ein europaweites Vergabeverfahren durchgeführt. Die EU-weite Bekanntmachung erfolgte am 20.07.2026.

Bis zum Ende der Teilnahmefrist am 20.08.2026 gingen sechs fristgerechte Teilnahmeanträge ein. Drei bestbewertete Planungsbüros wurden zur Angebotsabgabe sowie zu Vorstellungs- und Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll die Planungsleistungen an Gfrörer Ingenieure GmbH & Co. KG vergeben. Der Zuschlag soll nach Ablauf der gesetzlichen Informations- und Wartefrist erfolgen.

Noch offen

  • Der Zuschlag steht noch aus und soll nach Ablauf der gesetzlichen Informations- und Wartefrist gemäß § 134 GWB erteilt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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