Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Austausch und Sanierung der Straßenbeleuchtung
- In einigen Ortsteilen der Gemeinde Kreßberg werden insgesamt 219 Leuchten für die energetische Sanierung und den insektenfreundlichen Umbau ausgetauscht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Vergabe des Auftrags an Netze ODR beschlossen (erledigt)19.10.2026
- Durchführung der Sanierungals NächstesNov. 2026 bis Sept. 2027
- Abruf der LuKIFG-Mittel nach Begleichung entsprechender Rechnungen möglich2027
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung. Fünf geeignete Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, vier Angebote lagen vor. Das günstigste Angebot wurde gewertet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die energetische Sanierung und einen insektenfreundlichen Umbau der Straßenbeleuchtung müssen in einigen Ortsteilen 219 Leuchten ausgetauscht werden. Eine erste Kostenschätzung ergab einen Auftragswert von ca. 140.000 Euro.
Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an Netze ODR. Der Bewilligungsbescheid für den Zuschuss über die Kommunalrichtlinie liegt vor, der Antrag auf Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock wurde abgelehnt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen der Gemeinde Kreßberg an die Firma Netze ODR aus Ellwangen zum Brutto-Angebotspreis von 99.620,85 Euro zu vergeben. Ergebnis: Beschlossen.
Noch offen
- Abruf der LuKIFG-Mittel ist nach Begleichung entsprechender Rechnungen im Jahr 2027 möglich.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Erste Kostenschätzungca. | 140.000 € |
|---|---|
| Auftrag Straßenbeleuchtungbrutto | 99.621 € |
- Förderung
- 40% Zuschuss über investive Klimaschutzmaßnahmen der Kommunalrichtlinie, Bewilligungsbescheid liegt vor. Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock abgelehnt. Maßnahme beim Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) angemeldet, Mittelabruf nach Rechnungsbegleichung im Jahr 2027 möglich.
- Finanzierung
- Zuschuss von 40% über das Förderprogramm investive Klimaschutzmaßnahmen über die Kommunalrichtlinie, Bewilligungsbescheid liegt vor. Weitere Mittel aus dem Ausgleichstock sind nicht zu erwarten, da der Antrag auf Investitionshilfe abgelehnt wurde. Maßnahme beim Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) angemeldet, Mittelabruf nach Begleichung entsprechender Rechnungen im Jahr 2027 möglich.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.