Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Stromkonzession und Stromnetzbetrieb
- Die Konzession umfasst die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb der Leitungen des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet Mössingen. Zum Eignungsnachweis gehören unter anderem ein Konzept zu Personal, technischer Ausstattung und Finanzierung sowie eine Referenz für durchgehenden ordnungsgemäßen Betrieb eines Stromverteilernetzes in den Kalenderjahren 2023 bis 2025. Die bisherige Konzession endet am 31.12.2028, der neue Konzessionsvertrag soll am 01. Januar 2028 beginnen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Gemeinderat beschließt Einleitung des Verfahrens und Eignungs- und Auswahlkriterien (erledigt)19.10.2026
- Bekanntmachung und Bereitstellung der Verfahrensinformationenals NächstesNach der Beschlussfassung
- Interessenbekundungen prüfen und geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordernNach Ablauf der Interessenbekundungsfrist
- Vorgesehener Beginn des Konzessionsvertrags01. Januar 2028
- Ende der bisherigen Konzession31.12.2028
Vergabeverfahren
Verfahren nach §§ 46 ff. EnWG, Bekanntmachung im Bundesanzeiger und ergänzend europaweit. Interessenten erhalten mindestens drei Kalendermonate für die Interessenbekundung, geeignete Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Eignung wird vor der Auswahl geprüft, Auswahlkriterien, Gewichtung und Bewertungsmaßstäbe sind beschlossen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt bereitet die Neuvergabe der Stromkonzession für das Stadtgebiet vor. Gegenstand ist die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für Verlegung und Betrieb der Leitungen des Stromversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung. Die bisherige Konzession endet am 31.12.2028.
Der Gemeinderat beschloss am 19.10.2026 einstimmig die Einleitung des Verfahrens nach §§ 46 ff. EnWG sowie die Eignungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien einschließlich Gewichtung und Bewertungsmaßstäben. Die Auswahl des künftigen Konzessionsnehmers erfolgt gesondert nach Angebotsprüfung und -bewertung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Verfahren zur Neuvergabe der Stromkonzession für das Stadtgebiet Mössingen wird nach §§ 46 ff. EnWG eingeleitet. Die Verwaltung macht Vertragsende und Interessenbekundungsmöglichkeit bekannt, führt das Verfahren mit Unterstützung der rechtlichen sowie technischen und betriebswirtschaftlichen Begleitung durch und legt nach Angebotsbewertung einen begründeten Auswahlvorschlag vor. Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
Noch offen
- Vor der Bekanntmachung werden der maßgebliche Netzdatenstand und etwaiger weiterer Ergänzungsbedarf abschließend mit den Beratern abgestimmt.
- Die Interessenbekundungen sind zu prüfen und geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
- Die Auswahl des künftigen Konzessionsnehmers ist nach Abschluss der Angebotsprüfung und -bewertung noch zu treffen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.