Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Rück- und Neubau der Stützwand
- Variante 1 sieht den Rück- und Neubau der bestehenden Stützwand vor. Nach der Vorberatung im Ausschuss soll die Fahrbahn 5,40 m statt 5,20 m breit werden, dafür werden die Schrammborde jeweils um 10 cm verkleinert. Die Gehwegbreite beträgt 2,50 m.
- Geländer und Durchfahrtshöhe
- Das Geländer muss mindestens 1,00 m hoch sein. Für die Feuerwehr gilt eine Mindestdurchfahrtshöhe von 3,38 m.
- Variante 2 (nicht empfohlen)
- Erhalt der bestehenden Stützwand, Grobkostenschätzung ca. 975.000 € brutto. Der Gehweg wäre nur ca. 2,12 m breit, das entspricht nicht den festgelegten Rahmenbedingungen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Gemeinderat stimmt der Vergabe der Planungsleistungen zu (erledigt)Dezember 2025
- Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT 031/2026), auf Antrag aus dem Gremium Fahrbahnbreite 5,40 m statt 5,20 m festgelegt (erledigt)12.10.2026
- Anhörung des Ortschaftsrats Friedrichstal, Punkt stand auf der Tagesordnung (erledigt)22.10.2026
- Beratung über die Vorzugsvariante und die Entwurfsplanung (erledigt)26.10.2026
- Entwurfsplanung, danach Vorlage eines Baubeschlussesals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Unterführung Eichendorffstraße in Friedrichstal ist wegen erheblicher, seit mehreren Jahren wiederkehrender Schäden am Fahrbahnbelag zu sanieren. Ursache sind vor allem Wassereintritt und Undichtigkeiten im Bauwerk. Seit September 2025 ist sie für den Zweiradverkehr und einspurige Kraftfahrzeuge gesperrt.
Das Bauwerk wurde durch das beauftragte Planungsbüro untersucht. Der Gemeinderat hat im Dezember 2025 der Vergabe der Planungsleistungen zugestimmt. Vor der Entwurfsplanung stand die Festlegung einer Vorzugsvariante an, am 26.10.2026 wurde die Fortführung von Variante 1 beschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat nahm den Planungsstand zur Kenntnis und beauftragte die Fortführung von Variante 1 mit Rück- und Neubau der bestehenden Stützwand, einer Fahrbahnbreite von 5,40 m und einer empfohlenen Gehwegbreite von 2,50 m. Nach der Entwurfsplanung soll dem Gemeinderat ein Baubeschluss vorgelegt werden. Ergebnis: Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Planung zur Kenntnis und beauftragte die Fortführung von Variante 1..
Noch offen
- Der Baubeschluss folgt erst nach der Entwurfsplanung.
Ort der Leistung
Stutensee, Baden-Württemberg
Markiert ist Stutensee, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Variante 1, Rück- und Neubau der Stützwand (Grobkostenschätzung)brutto, Stand September 2026, von der Verwaltung empfohlen | 1.192.000 € |
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- Förderung
- Zur Förderung im Sondervermögen LUKiFG angemeldet
- Finanzierung
- Die Bau- und Planungskosten laufen über einen Investitionsauftrag. Im Haushaltsplan 2027 sollen für 2027 und 2028 Mittel von 1,2 Mio. € angemeldet werden, 2026 stehen für die weitere Planung rund 300.000 € zur Verfügung. Zur Förderung ist die Maßnahme im Sondervermögen LUKiFG angemeldet. Die Baukosten werden in der mittelfristigen Finanzplanung angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.