Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Kombihof
- Betrieb eines Kombihofs (Wertstoffhof kombiniert mit Grüngutsammelplatz) einschließlich Containergestellung. Die Wertstoffe werden nach Weisung des AWB zu den Übergabestellen des Landkreises transportiert. Dazu kommt die Annahme von Grüngut und Bioabfall.
- Grüngutsammelplätze
- Betrieb von vier erweiterten Grüngutsammelplätzen einschließlich Containergestellung.
- Grünabfälle
- Die Grünabfälle werden geladen, aufbereitet, transportiert und verwertet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Gemeinderat beschließt einstimmig die Einleitung der europaweiten Ausschreibung (erledigt)05.10.2026
- Verwaltung legt die Vergabeunterlagen fest und leitet die Ausschreibung einals Nächstesdanach
- Der bisherige Vertrag zum Betrieb des Wertstoffhofs läuft aus30.06.2027
- Geplanter Beginn der Vertragslaufzeit, längstens bis 30.06.203401.07.2027
Vergabeverfahren
Offenes Verfahren nach VgV, europaweit und als Gesamtvergabe. Der geschätzte Auftragswert über die gesamte Laufzeit liegt über dem EU-Schwellenwert. Die Stadt ist Vergabestelle und schließt den Vertrag mit dem künftigen Betreiber. Als Zuschlagskriterium ist allein der Preis nach der Barwertmethode vorgesehen, betrachtet über die gesamte Vertragslaufzeit. Qualitative Kriterien fließen nicht in die Wertung ein. Die Verwaltung darf an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben, wenn die Auftragssumme die Kostenschätzung um höchstens 10 % und höchstens 20.000 € überschreitet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Betriebsführung des städtischen Wertstoffhofs gehört zur kommunalen Beistandsleistung der Stadt für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB). Der Gemeinderat hat am 05.10.2026 beschlossen, eine europaweite Ausschreibung einzuleiten. Der bisherige Vertrag läuft zum 30.06.2027 aus.
Die Verwaltung hat 2026 bei der Haushaltskonsolidierung Kosten, Einnahmen und Leistungen anhand der Abrechnungen mit dem AWB und dem beauftragten Unternehmen geprüft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll das Vergabeverfahren vorbereiten und einleiten und die Vergabeunterlagen festlegen. Der Gemeinderat gibt die Haushaltsmittel frei und erlaubt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Verwaltung legt die Vergabeunterlagen mit Eignungs- und Zuschlagskriterien noch final fest.
- Die Kriterien müssen zu den strategischen Vorgaben des AWB passen.
- Die endgültige Erstattung durch den AWB und die Netto-Belastung der Stadt werden noch berechnet.
Ort der Leistung
Stutensee, Baden-Württemberg
Markiert ist Stutensee, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Gesamtaufwand je Jahrbrutto, voraussichtlich pro Jahr | 420.000 € |
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- Finanzierung
- Der Gemeinderat gibt die Haushaltsmittel dafür frei, dazu Verpflichtungsermächtigungen für die geplante maximale Vertragslaufzeit bis 30.06.2034. Der AWB erstattet der Stadt vereinbarungsgemäß den wesentlichen Teil der Betriebskosten. Die Netto-Belastung der Stadt wird bisher im Bereich von ca. 5 % erwartet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.