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BeschlossenStadt Stutensee · Energie & Umwelt, Fahrzeuge & Kommunaltechnik · Sitzung am

Wertstoffhof Stutensee, Betriebsführung ab 2027

Der Betrieb des städtischen Wertstoffhofs und von vier erweiterten Grüngutsammelplätzen soll samt Transport und Verwertung als Gesamtvergabe ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat hat die Einleitung am 05.10.2026 einstimmig beschlossen. Die geplante maximale Vertragslaufzeit reicht vom 01.07.2027 bis 30.06.2034.

Haushaltsansatz

420.000 €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Nach dem Beschluss vom 05.10.2026

Ausführung

Vier Jahre fest vom 01.07.2027 bis 30.06.2031, dazu bis zu drei Verlängerungsjahre bis längstens 30.06.2034

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Kombihof
Betrieb eines Kombihofs (Wertstoffhof kombiniert mit Grüngutsammelplatz) einschließlich Containergestellung. Die Wertstoffe werden nach Weisung des AWB zu den Übergabestellen des Landkreises transportiert. Dazu kommt die Annahme von Grüngut und Bioabfall.
Grüngutsammelplätze
Betrieb von vier erweiterten Grüngutsammelplätzen einschließlich Containergestellung.
Grünabfälle
Die Grünabfälle werden geladen, aufbereitet, transportiert und verwertet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Gemeinderat beschließt einstimmig die Einleitung der europaweiten Ausschreibung (erledigt)05.10.2026
  2. Verwaltung legt die Vergabeunterlagen fest und leitet die Ausschreibung einals Nächstesdanach
  3. Der bisherige Vertrag zum Betrieb des Wertstoffhofs läuft aus30.06.2027
  4. Geplanter Beginn der Vertragslaufzeit, längstens bis 30.06.203401.07.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren nach VgV, europaweit und als Gesamtvergabe. Der geschätzte Auftragswert über die gesamte Laufzeit liegt über dem EU-Schwellenwert. Die Stadt ist Vergabestelle und schließt den Vertrag mit dem künftigen Betreiber. Als Zuschlagskriterium ist allein der Preis nach der Barwertmethode vorgesehen, betrachtet über die gesamte Vertragslaufzeit. Qualitative Kriterien fließen nicht in die Wertung ein. Die Verwaltung darf an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben, wenn die Auftragssumme die Kostenschätzung um höchstens 10 % und höchstens 20.000 € überschreitet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Betriebsführung des städtischen Wertstoffhofs gehört zur kommunalen Beistandsleistung der Stadt für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe (AWB). Der Gemeinderat hat am 05.10.2026 beschlossen, eine europaweite Ausschreibung einzuleiten. Der bisherige Vertrag läuft zum 30.06.2027 aus.

Die Verwaltung hat 2026 bei der Haushaltskonsolidierung Kosten, Einnahmen und Leistungen anhand der Abrechnungen mit dem AWB und dem beauftragten Unternehmen geprüft.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung soll das Vergabeverfahren vorbereiten und einleiten und die Vergabeunterlagen festlegen. Der Gemeinderat gibt die Haushaltsmittel frei und erlaubt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Verwaltung legt die Vergabeunterlagen mit Eignungs- und Zuschlagskriterien noch final fest.
  • Die Kriterien müssen zu den strategischen Vorgaben des AWB passen.
  • Die endgültige Erstattung durch den AWB und die Netto-Belastung der Stadt werden noch berechnet.

Ort der Leistung

Stutensee, Baden-Württemberg

Markiert ist Stutensee, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Gesamtaufwand je Jahrbrutto, voraussichtlich pro Jahr420.000 €
Finanzierung
Der Gemeinderat gibt die Haushaltsmittel dafür frei, dazu Verpflichtungsermächtigungen für die geplante maximale Vertragslaufzeit bis 30.06.2034. Der AWB erstattet der Stadt vereinbarungsgemäß den wesentlichen Teil der Betriebskosten. Die Netto-Belastung der Stadt wird bisher im Bereich von ca. 5 % erwartet.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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