Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Technische Betriebsführung Wasserversorgung
- Der geplante Zweckverband soll die technische Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinden Ottersweier und Sasbach mit eigenem Personal übernehmen.
- Gemeinsame europaweite Ausschreibung als Alternative
- Falls bis Ende 2026 kein geeignetes Personal gewonnen wird, soll 2027 eine gemeinsame europaweite Ausschreibung der Leistungen mit Sasbach vorbereitet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vertrag mit den Stadtwerken Bühl über die technische Betriebsführung abgeschlossen (erledigt)07.10.2020
- Personalgewinnung abschließenals NächstesEnde 2026
- Bei Nichterfolg gemeinsame europaweite Ausschreibung vorbereiten2027
- Ende des laufenden Dienstleistungsvertrags31.12.2027
- Sasbach muss die technische Betriebsführung neu europaweit ausschreiben01.01.2028
Vergabeverfahren
Zwei Optionen wurden geprüft: Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands oder gemeinsame europaweite Ausschreibung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Vertrag mit den Stadtwerken Bühl wurde am 07.10.2020 abgeschlossen. Der laufende Dienstleistungsvertrag endet nach zweimaliger Verlängerung um jeweils zwei Jahre am 31.12.2027, danach ist eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich.
Auch Sasbach muss die technische Betriebsführung zum 01.01.2028 neu europaweit ausschreiben. Als gemeinsame Lösung wird ein Zweckverband mit eigenem Personal angestrebt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, gemeinsam mit Sasbach die Gründung eines Zweckverbands weiter voranzutreiben. Bei ausbleibender Personalgewinnung bis zum 31.12.2026 soll eine gemeinsame europaweite Ausschreibung erfolgen.
Noch offen
- Ob bis zum 31.12.2026 geeignetes Personal gewonnen werden kann. Falls nicht, soll eine gemeinsame europaweite Ausschreibung mit Sasbach erfolgen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.