Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Modernisierung und Umbau des Bestandsgebäudes
- Das Bestandsgebäude des Tierheims im Hegnauhofweg in Schorndorf soll zum Verwaltungsgebäude mit Umkleidemöglichkeiten und Sozialräumen für Mitarbeitende umgebaut werden. Konkrete.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Gemeinderats vorgesehen (erledigt)20.10.2026
- Geplanter Baubeginnals NächstesFrühjahr 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Tierschutzverein betreibt seit 1985 ein Tierheim im Hegnauhofweg in Schorndorf. Die bestehenden Anlagen waren stark sanierungsbedürftig und gewährleisteten keinen einwandfreien Betrieb mehr, im Juli 2026 wurde ein Neubau eröffnet.
Das Bestandsgebäude soll in einem zweiten Bauabschnitt modernisiert und zum Verwaltungsgebäude umgebaut werden. Die Maßnahmen sind für die Betriebserlaubnis des Tierheims und die Mitarbeiterfürsorge notwendig.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist ein Investitionszuschuss von 7.028 € an den Tierschutzverein Schorndorf und Umgebung e.V. zur Sanierung des Bestandsgebäudes, entsprechende Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis des Gemeinderats ist nicht dokumentiert.
- Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Beteiligung der Stadt Schorndorf sowie der Gemeinden Winterbach und Remshalden gemäß den getroffenen Vereinbarungen.
- Der Landesförderzuschuss steht unter dem Vorbehalt der kommunalen Beteiligung.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukosten zweiter Bauabschnitt | 370.000 € |
|---|---|
| Vorgesehener Zuschuss Rudersberg | 7.028 € |
| Vorgesehener Zuschuss Schorndorf | 74.316 € |
| Rudersbergs Anteil am ausbleibenden Zuschuss bei Ablehnung der Landesförderung | 11.713 € |
- Förderung
- 127.00 Euro vorgesehener Landeszuschuss, abhängig von der Beteiligung der Anliegergemeinden
- Finanzierung
- Der Verein bringt rund 150.000 Euro Vereinsvermögen ein. Weitere 127.00 Euro sollen als Landesförderzuschuss kommen. Voraussetzung ist eine Beteiligung der Anliegergemeinden von 30% der zuwendungsfähigen Kosten, entsprechende Haushaltsmittel sollen bereitgestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.