Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ladepunkte an öffentlichen Standorten
- Das Verfahren umfasst 23 Standorte mit 50 Ladepunkten, in Lose gebündelt. Alle Ladepunkte sind prinzipiell mit AC-Ladeinfrastruktur auszustatten. DC-Ladeinfrastruktur ist vereinzelt nicht ausgeschlossen. Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb, Wartung, Abrechnung und Störungsmanagement übernimmt der Konzessionsnehmer. In Unterreichenbach kommt zu den kommunalen Flächen ein privater Standort hinzu.
- Ladepunkte am Bahnhof
- In Unterreichenbach sind am Bahnhof, Bahnhofstraße 4/1, 2 kommunale Ladepunkte mit AC-Ladegeschwindigkeit bis 22kW vorgesehen. Die Fläche ist markiert und kommunal, Teile des Bahnhofsgeländes gehören der DB.
- Ladepunkte an der Maueräckerstraße
- An der Maueräckerstraße in Kapfenhardt sind 2 kommunale Ladepunkte mit AC-Ladegeschwindigkeit bis 22kW vorgesehen. Der Standort liegt am Ortsrand nahe Friedhof, Friedwald und Wanderwegen.
- Betrieb der Ladeinfrastruktur
- Die Vergabeunterlagen regeln technische Anforderungen, Betriebspflichten, Umsetzungsfristen, Berichtspflichten und die Vertragslaufzeit.
- Errichtung, Finanzierung und Betrieb
- Der Betreiber errichtet, finanziert und betreibt die Ladeinfrastruktur auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko. Alle Ladestationen müssen spätestens 10 Monate nach Zuschlagserteilung umgesetzt sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Beteiligung am gemeinsamen Verfahren stand im Gemeinderat zur Beschlussfassung an (erledigt)20.10.2026
- Beginn des gemeinsamen Vergabeverfahrens nach Zustimmung aller Gremienals NächstesAnfang Dezember 2026
- Zuschlagserteilung voraussichtlich an die ausgewählten BetreiberFrühjahr 2027
- Beginn des Leistungszeitraums01.07.2027
Vergabeverfahren
Konzessionsvergabe als gemeinsames Verfahren unter Federführung des Landkreises Calw. Die Konzessionsverträge schließen die Kommunen danach direkt mit den ausgewählten Betreibern. Die Höhe der Umsatzbeteiligung für die Kommune bieten die Bieter an, sie ist Wertungskriterium. Zusätzlich erhebt die Gemeinde 10 € Pacht oder Sondernutzungsgebühr je Standort, bei DC 15 €. Das Vertragsmuster sieht eine Sondernutzungsgebühr von 10 Euro (AC) beziehungsweise 15 Euro (DC) pro Ladeeinrichtung und Monat vor, gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Landkreis Calw will gemeinsam mit interessierten Städten und Gemeinden den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranbringen. Dafür wurde ein gemeinsames Vergabeverfahren vorbereitet, in dem kommunale Standorte gebündelt als Konzession ausgeschrieben werden sollen.
An der ersten Vergaberunde wollen sich neun Kommunen beteiligen, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien. Die Standorte sind vorgeprüft und in Standortsteckbriefen aufbereitet. Auch der Landkreis beteiligt sich mit kreiseigenen Flächen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte sich an der gemeinsamen Konzessionsvergabe beteiligen, die kommunalen Standorte grundsätzlich freigeben, einen privaten Standort aufnehmen und den Landkreis mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen.
Noch offen
- Ob ein geeigneter Anbieter gefunden wird, ist nicht garantiert.
- Die Zustimmung der Gremien in allen beteiligten Kommunen steht noch aus.
- Standorte, Lose und Adressen sind im Vertragsmuster nicht konkret ausgefüllt.
- Teile der Flächen am Bahnhof gehören der DB, die markierte Fläche ist kommunal.
Ort der Leistung
Unterreichenbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Unterreichenbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Errichtung und Betrieb trägt der Konzessionsnehmer. Nach dem Modell entstehen der Gemeinde keine Investitions- oder Betriebskosten. Eine feste Einnahme aus der Umsatzbeteiligung ist nicht gesichert.
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