Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch des Bestandsgebäudes Mattenstraße 2
- Das Bestandsgebäude wird abgebrochen, sobald die Container errichtet sind. Der Abbruch ist für 2027 angedacht. Der Abbruch des Asbestdachs ist als eigener Posten aufgeführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat beschließt einstimmig den Abbruch und genehmigt der Abteilung Hochbau, die Bauleistungen selbst anzufragen und zu vergeben (erledigt)14.09.2026
- Abbruch des Bestandsgebäudes Mattenstraße 2 (angedacht)als Nächstes2027
Vergabeverfahren
Die Abteilung Hochbau darf die Bauleistungen für den Abbruch selbst anfragen und vergeben, solange sie innerhalb des Kostenrahmens plus 15 % liegen. Der Gemeinderat hat das am 14.09.2026 genehmigt. Ein unverbindliches Angebot liegt vor.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf dem Grundstück Mattenstraße 2 in Vörstetten steht ein Gebäude im Besitz der Gemeinde, das zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen genutzt wird. Es ist in die Jahre gekommen und befindet sich in einem baufälligen Zustand.
Als Ersatz sollen auf dem Grundstück sieben Wohncontainer und ein Wäschecontainer aufgestellt werden. Die Vergabe der Containeranlage hat der Gemeinderat am 14.09.2026 schon beschlossen, sie gehört nicht zu diesem Vorhaben. Das alte Gebäude soll abgebrochen werden, sobald die Container errichtet sind, 2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat hat am 14.09.2026 den Abbruch des Bestandsgebäudes beschlossen, der für 2027 angedacht ist. Die Abteilung Hochbau darf die Bauleistungen anfragen und vergeben, solange sie im Kostenrahmen plus 15 % liegen. Ergebnis: einstimmig, 12 Ja.
Noch offen
- Das vorliegende Angebot für den Abbruch ist für die Gemeinde unverbindlich.
- Die Mittel für 2027 sind erst angemeldet.
Ort der Leistung
Vörstetten, Baden-Württemberg
Markiert ist Vörstetten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Abbruch des Bestandsgebäudes einschließlich Unvorhergesehenembrutto, rd. 109.628,75 € | 109.629 € |
|---|---|
| Abbruch des Bestandsgebäudesbrutto, 85.828,75 € nach einem unverbindlichen Angebot, davon 80.920,00 € für das Gebäude und 4.908,75 € für das Asbestdach | 85.829 € |
| Unvorhergesehenes, zum Beispiel Entrümplungbrutto | 23.800 € |
- Finanzierung
- Die für das Jahr 2027 benötigten Mittel werden angemeldet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.