Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreier Umbau von sechs Haltestellen
- Sechs Haltestellen werden barrierefrei umgebaut: Wald Busbahnhof, Walbertsweiler Ortsmitte, Wald Schule, Sentenhart Auenbachstraße, Walbertsweiler Hartgaß und Hippetsweiler Kapelle.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Gemeinderat soll über den Förderantrag und den Einsatz der LuKIFG-Mittel entscheidenals Nächstes27.10.2026
- Förderantrag, Bewilligung oder vorzeitige Baufreigabe, dann Vergabe der Bauleistungendanach
- Umsetzung der barrierefreien Bushaltestellen, so der Titel der Vorlage2027
Vergabeverfahren
Förderantrag im LGVFG-Programm ÖPNV. Die Ausschreibung von Aufträgen ist förderunschädlich. Die Vergabe zählt als Baubeginn und ist ohne Bewilligung oder vorzeitige Baufreigabe förderschädlich.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Personenbeförderungsgesetz gibt als Ziel vor, im Nahverkehr bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Deshalb wurden 36 Bushaltestellen in der Gemeinde Wald auf Defizite bei der Barrierefreiheit betrachtet. Die Priorisierung erfolgte durch den Nahverkehrsplan des Landratsamts Sigmaringen.
Die Vorlage schlägt vor, sechs Haltestellen in das LGVFG-Förderprogramm ÖPNV aufzunehmen. Einzelne Haltestellen können ebenfalls angemeldet werden, die Bagatellgrenze liegt bei 50.000 € zuwendungsfähiger Investitionskosten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll die Aufnahme der sechs Bushaltestellen in das LGVFG-Förderprogramm ÖPNV beantragen. Der Gemeinderat soll dem Einsatz der verfügbaren LuKIFG-Mittel als Kofinanzierung zustimmen.
Noch offen
- Die Förderung muss erst beantragt und bewilligt werden.
- Die Vorlage nennt keine Ausschreibungstermine.
Ort der Leistung
Wald, Baden-Württemberg
Markiert ist Wald, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sechs Bushaltestellen, Kostenschätzung gesamtüberschlägige Schätzung | 959.500 € |
|---|
- Förderung
- LGVFG bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, Antrag geplant
- Finanzierung
- Die Gemeinde stellt einen Förderantrag im LGVFG-Programm ÖPNV. Der Zuschuss beträgt laut Vorlage bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Zusätzlich sollen Mittel aus dem LuKIFG als Kofinanzierungsanteil eingesetzt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.