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Wanderhütte am Mannaberg in Rauenberg

Beantragt ist eine Weinberg-Wanderhütte nahe der St. Michaelskapelle auf den Flurstücken 7587 und 7588. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde am 23.09.2026 beschlossen, ist aber noch nicht rechtskräftig, der ATU soll dem Neubau zustimmen und das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wanderhütte und Gastronomiebereiche
Vorgesehen ist eine Hütte mit rund 220 m² Grundfläche im Erdgeschoss (12,33 x 17,69 m), rund 50 Sitzplätzen innen und weiteren 50 Sitzplätzen außen auf einer Terrasse mit 55 m². Im Erdgeschoss sind ein Gastraum mit 112,18 m², ein Vorbereitungsraum mit Küche und ein Buffet-Bereich geplant.
Kellergeschoss und Stellplätze
Im Kellergeschoss sind ein Weinkeller, Sanitäranlagen, ein Lager sowie Technik- und Abstellraum vorgesehen. An der Nordseite des Gebäudes sind 3 PKW-Stellplätze eingeplant.
Dach und Außenbereich
Das Gebäude soll ein begrüntes Flachdach erhalten. Der Außenbereich wird als Wildwiese mit mehreren Rasenflächen angelegt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Änderungsverordnung zum Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet erlassen (erledigt)Oktober 2025
  2. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen (erledigt)23.09.2026
  3. Abschluss des parallel fortzuschreibenden FNP-Verfahrens, danach kann der Bebauungsplan rechtskräftig werden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bauherr beantragt eine Weinberg-Wanderhütte nahe der St. Michaelskapelle auf den Grundstücken Flst.-Nr. 7587 und 7588, Gemarkung Rauenberg. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet Nr. 2.26.046 „Westlicher Kraichgau“, eine Änderungsverordnung aus Oktober 2025 lässt ein solches Vorhaben dort zu.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Weinberg-Wanderhütte auf dem Mannaberg“ wurde am 23.09.2026 beschlossen, ist aber noch nicht rechtskräftig. Zuvor muss das parallel fortzuschreibende FNP-Verfahren abgeschlossen werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der ATU stimmt dem Neubau einer Wanderhütte zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Noch offen

  • Das parallel fortzuschreibende FNP-Verfahren muss abgeschlossen werden, bevor der Bebauungsplan rechtskräftig werden kann.

Ort der Leistung

Rauenberg, Baden-Württemberg

Markiert ist Rauenberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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