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Interimsparkplätze am Berliner Platz in Bottrop

Wegen des baulichen Zustands soll das Parkhaus an der Schützenstraße abgerissen und neu gebaut werden. Für die Bauphase soll der Berliner Platz befristet als öffentlicher Interimsparkplatz, insbesondere für Kurzzeitparkende, genutzt werden, die Beschlussvorlage steht am 05.11.2026 zur Entscheidung.

Nächster Schritt

Entscheidung im Bau- und Verkehrsausschuss am 05.11.2026, anschließend in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte am

Ausführung

Befristete Nutzung des Berliner Platzes während der Abriss- und Neubauphase des Parkhauses, Bauzeit nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abriss und Ersatzneubau des Parkhauses
Das Parkhaus an der Schützenstraße soll abgerissen und neu gebaut werden. Während der Abriss- und Neubauphase fallen vorübergehend Stellplätze im engeren Geschäftsbereich der Innenstadt weg.
Interimsparkplätze am Berliner Platz
Der Berliner Platz soll befristet als öffentliche Stellplatzfläche genutzt werden, insbesondere für Kurzzeitparkende.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung im Bau- und Verkehrsausschussals Nächstes05.11.2026
  2. Entscheidung in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte03.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung zur Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist für den Berliner Platz beantragen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Parkhaus an der Schützenstraße weist Rissbildungen im Beton, Teilsperrungen ab der 7. Ebene und erforderliche engmaschige Kontrollen auf. Ein langfristiger Weiterbetrieb birgt technische und finanzielle Risiken, die städtebauliche Neuordnung macht Abriss und Ersatzneubau unumgänglich.

Während Abriss und Neubau fallen vorübergehend Stellplätze im engeren Geschäftsbereich der Innenstadt weg, insbesondere für Kurzzeitparkende. Der Berliner Platz wurde mit Städtebaufördermitteln umgestaltet und unterliegt einer Zweckbindung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung soll bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Genehmigung zur Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist für den Berliner Platz stellen.

Noch offen

  • Entscheidung des Bau- und Verkehrsausschusses am 05.11.2026 und der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte am 03.12.2026
  • Genehmigung der Bezirksregierung Münster zur zeitweisen Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist

Ort der Leistung

Bottrop, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Bottrop, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Städtebaufördermittel für die Umgestaltung des Berliner Platzes, Zweckbindung muss zeitweise ausgesetzt werden
Finanzierung
Die Umgestaltung des Berliner Platzes wurde mit Städtebaufördermitteln finanziert. Für die befristete Interimsnutzung ist eine zeitweise Aussetzung der Zweckbindungsfrist zu beantragen.

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