Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abriss und Ersatzneubau des Parkhauses
- Das Parkhaus an der Schützenstraße soll abgerissen und neu gebaut werden. Während der Abriss- und Neubauphase fallen vorübergehend Stellplätze im engeren Geschäftsbereich der Innenstadt weg.
- Interimsparkplätze am Berliner Platz
- Der Berliner Platz soll befristet als öffentliche Stellplatzfläche genutzt werden, insbesondere für Kurzzeitparkende.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung im Bau- und Verkehrsausschussals Nächstes05.11.2026
- Entscheidung in der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte03.12.2026
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll bei der Bezirksregierung Münster die Genehmigung zur Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist für den Berliner Platz beantragen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Parkhaus an der Schützenstraße weist Rissbildungen im Beton, Teilsperrungen ab der 7. Ebene und erforderliche engmaschige Kontrollen auf. Ein langfristiger Weiterbetrieb birgt technische und finanzielle Risiken, die städtebauliche Neuordnung macht Abriss und Ersatzneubau unumgänglich.
Während Abriss und Neubau fallen vorübergehend Stellplätze im engeren Geschäftsbereich der Innenstadt weg, insbesondere für Kurzzeitparkende. Der Berliner Platz wurde mit Städtebaufördermitteln umgestaltet und unterliegt einer Zweckbindung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Genehmigung zur Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist für den Berliner Platz stellen.
Noch offen
- Entscheidung des Bau- und Verkehrsausschusses am 05.11.2026 und der Bezirksvertretung Bottrop-Mitte am 03.12.2026
- Genehmigung der Bezirksregierung Münster zur zeitweisen Aussetzung der Förder-Zweckbindungsfrist
Ort der Leistung
Bottrop, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Bottrop, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Städtebaufördermittel für die Umgestaltung des Berliner Platzes, Zweckbindung muss zeitweise ausgesetzt werden
- Finanzierung
- Die Umgestaltung des Berliner Platzes wurde mit Städtebaufördermitteln finanziert. Für die befristete Interimsnutzung ist eine zeitweise Aussetzung der Zweckbindungsfrist zu beantragen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.