Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Rückbau und Entsorgung
- Rückbau und Entsorgung des zerstörten Spielgeräts einschließlich des Fallschutzes.
- Neues Spielgerät
- Ein gleichwertiges Spielgerät wird neu angeschafft und montiert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Brand auf dem Spielplatz, ein Spielgerät wird vollständig zerstört (erledigt)05.08.2026
- Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss stimmt der Mehrausgabe einstimmig zu (erledigt)15.09.2026
- Neuanschaffung und Montage des Spielgerätsals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf dem Spielplatz im Natur- und Erlebnispark Welheim ist am 05.08.2026 ein Spielgerät bei einem Brand vollständig zerstört worden. Der Fachbereich Umwelt und Grün ist für die Funktionalität und Verkehrssicherheit aller städtischen Spielplätze verantwortlich.
Für die Spielanlage besteht wegen einer Förderung der EU und des Landes NRW im Programm EFRE.NRW 2014 bis 2020 eine Zweckbindungsfrist von 25 Jahren. Sie muss deshalb erhalten bleiben. Eine Versicherung, die den Schaden regulieren könnte, besteht nicht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss hat der Mehrauszahlung von 100.000 Euro für den Erwerb beweglichen Anlagevermögens im Produkt öffentliches Grün am 15.09.2026 zugestimmt. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Wie das neue Spielgerät beschafft wird, nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Bottrop, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Bottrop, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Rückbau, Entsorgung und Fallschutz, neues Spielgerät mit Montagerund 100.000 Euro, geschätzt, brutto oder netto nicht genannt | 100.000 € |
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- Finanzierung
- Die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 100.000 Euro wird durch Einsparungen bei den Baumaßnahmen der Gesamtschulen gedeckt. Der Fachbereich Umwelt und Grün kann die Mehrausgabe aus seinen Mitteln nicht decken. Eine Versicherung für den Schaden besteht nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.