Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Verwaltung der Unterkünfte
- Ein Dienstleister soll die Unterkünfte für geflüchtete Menschen verwalten. Sie sollen lückenlos bewirtschaftet und betreut werden. Die Vorlage nennt weder die Zahl der Unterkünfte noch die Laufzeit des Vertrags.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Zwischenbericht der Senatorin lag dem Rechnungsprüfungsausschuss (Land) zur Kenntnisnahme vor (erledigt)07.10.2026
- Ausschreibung im Verhandlungsverfahrenals Nächstes4. Quartal 2026
- Auswahl und Beauftragung des neuen Dienstleisters4. Quartal 2026
Vergabeverfahren
Neue Ausschreibung als Verhandlungsverfahren, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Das erste Verfahren war ein offenes Verfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das erste Vergabeverfahren für die Verwaltung der Unterkünfte für geflüchtete Menschen lief als offenes Verfahren. Es blieb ohne Ergebnis, weil kein wertungsfähiges oder wirtschaftliches Angebot einging. Keinem Bieter konnte deshalb ein Zuschlag erteilt werden. Das Verfahren muss formell aufgehoben werden.
Damit die Unterkünfte lückenlos und rechtssicher bewirtschaftet und betreut werden, wird unverzüglich ein Folgeverfahren vorbereitet. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der Auftrag im Verhandlungsverfahren neu ausgeschrieben werden, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.
Die finale Ausschreibung, die Auswahl und die Beauftragung des neuen Dienstleisters sind für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Einen Abschlussbericht legt die Senatorin dem Rechnungsprüfungsausschuss erst nach dem Zuschlag vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bericht der Senatorin lag dem Rechnungsprüfungsausschuss am 07.10.2026 zur Kenntnisnahme vor.
Noch offen
- Der Ausgang des Verhandlungsverfahrens ist offen. Valide Ergebnisse und eine verlässliche Prognose liegen laut Vorlage erst nach dessen Abschluss vor.
Ort der Leistung
Bremen
Markiert ist Bremen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.