Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Landschaftsbauarbeiten
- Auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes an der Schifferstraße wird ein klimaangepasster und biodiversitätsfördernder Stadtpark angelegt. Vorgesehen sind klimaangepasste Bäume, vielfältige Lebensräume für Tiere und Pflanzen sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung nach dem Schwammstadtprinzip.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Umwandlung des Geländes in eine Parkanlage und Durchführung eines Namenswettbewerbs (erledigt)04.06.2024
- Vorentwurf vorgestellt und Name HavenPARK bekannt gegeben (erledigt)30.04.2026
- Vergabe der Landschaftsbauarbeiten vorgesehenals NächstesOktober 2026
- Geplanter BaubeginnNovember 2026
- Pflanzung bei Beschlussfassung am 19.11.2026Herbst 2027
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, Vergabeermächtigung durch den Bau- und Umweltausschuss vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss am 04.06.2024, das Gelände des ehemaligen Finanzamtes an der Schifferstraße in eine Parkanlage umzuwandeln und einen Namenswettbewerb durchzuführen. Nach dem Rückbau der ehemaligen Finanzamtsgebäude wurde die Fläche zunächst als Wiese hergestellt, ein temporärer Informations- und Aufenthaltsbereich wurde eingerichtet.
Der Vorentwurf einer naturnahen Parkanlage mit klimaangepassten Bäumen, vielfältigen Lebensräumen sowie Regenwasserrückhaltung und -versickerung nach dem Schwammstadtprinzip wurde am 30.04.2026 vorgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Planungsstand zur Kenntnis und ermächtigt zur Vergabe der Landschaftsbauarbeiten. Das Vergabeergebnis ist dem Ausschuss in einer der folgenden Sitzungen mitzuteilen.
Noch offen
- Das Vergabeergebnis ist dem Bau- und Umweltausschuss in einer der folgenden Sitzungen mitzuteilen.
Ort der Leistung
Bremerhaven, Bremen
Markiert ist Bremerhaven, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planung, Umsetzung und Nebenkosteneinschließlich Eigenanteil | 825.000 € |
|---|
- Förderung
- Bundes-Fördermittel „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)“, Eigenanteil 82.500 € (10 %) vollständig aus bereitstehenden Landesmitteln
- Finanzierung
- Bundes-Fördermittel „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)“. Der Eigenanteil von 10 % beziehungsweise 82.500 € wird vollständig aus bereitstehenden Landesmitteln finanziert. Der städtische Haushalt wird 2026 bis 2030 nicht belastet.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.