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BeschlossenStadt Essen · Bau & Garten, Bau & Handwerk · Sitzung am

Umgestaltung Weberplatz in Essen-Stadtkern

Der Weberplatz soll entsiegelt, begrünt und barrierefrei umgebaut werden, mit Stadtbühne und Fontänenfeld. Der Rat hat am 16.09.2026 einstimmig den Bau mit Gesamtkosten von 7.191.000 € beschlossen. Gebaut werden soll ab Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028.

Kostenschätzung

7,19 Mio. €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Auftragsvergabe laut Vorlage vollständig in 2027

Ausführung

Ab Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028, in mehreren Bauabschnitten

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Freianlagen
Barrierefreie Platzanlage mit neuen Wegen und Aufenthaltsbereichen, Treppen- und Rampenanlage von Süden, Stadtbühne mit angrenzendem Fontänenfeld. Die Freiraumverbindung über die Kastanienallee bis zur Friedrich-Ebert-Straße wird aufgewertet. Alle befestigten Flächen erhalten einen Betonstein.
Straßenbau
Die I. Weberstraße wird als Shared-Space-Bereich umgestaltet.
Begrünung
Entsiegelung, Rückhaltung des Niederschlagswassers auf der Fläche, Neupflanzung klimaresilienter Bäume und Staudenflächen.
Beleuchtung
Die Straßenbeleuchtung im Plangebiet wird angepasst.
Begleitleistungen
Für die Umsetzung sind eine dendrologische Baubegleitung und eine Beweissicherung der Bestandsgebäude erforderlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt einstimmig (erledigt)03.09.2026
  2. Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt einstimmig (erledigt)09.09.2026
  3. Rat beschließt einstimmig Bau und Baubeginn (erledigt)16.09.2026
  4. Bezirksvertretung I stand mit der Vorlage auf der Tagesordnung (Kenntnisnahme) (erledigt)29.09.2026
  5. Auftragsvergabe der Bauleistungenals Nächstes2027
  6. Bau ab Anfang 2027 bis voraussichtlich Juli 2028 in mehreren Bauabschnitten2027 bis 2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vorlage spricht von den Losen Straßenbau, Freianlagen, Begrünung und Ausstattung. Eine Verfahrensart nennt sie nicht. Die Planung liegt beim Gewinner des Realisierungswettbewerbs, dem die Weiterbeauftragung bis zur Leistungsphase 8 zugesagt wurde.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Weberplatz in der nördlichen Innenstadt ist weitgehend versiegelt, hat wenig Grün und veraltete Ausstattung. Geländesprünge erschweren den barrierefreien Zugang, der hohe Versiegelungsgrad und fehlender Schatten führen zu Hitzebelastung. Die Stadt will den Platz nach dem Integrierten Entwicklungskonzept Essen MITTE/OST neu gestalten.

2023 wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschloss am 05.12.2025 einstimmig die Planung. Die Gesamtkosten liegen nach dem Kostenanschlag höher als zum Planbeschluss, unter anderem wegen Beleuchtung, Rampen und Treppen, Baugrund und Baumschutz.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat hat den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Umgestaltung Weberplatz“ mit Gesamtkosten von 7.191.000 EUR beschlossen. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Verfahrensart und Zeitpunkt der Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.
  • Die Mittelbedarfe für 2028 und 2029 werden erst mit dem Haushalt 2027/2028 angemeldet.

Ort der Leistung

Essen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Essen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Umgestaltung Weberplatz gesamtbrutto, einschließlich Ausstattung über 305.000 €, Sicherheitszuschlägen für den Bau und Ingenieurverträgen über 701.000 €7.191.000 €
Freianlagen4.415.000 €
Straßenbau895.000 €
Begrünung475.000 €
Beleuchtung400.000 €
Förderung
3.038.000 € (80 %) aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“
Finanzierung
Die Maßnahme wird aus dem Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ gefördert. Der Zuwendungsbescheid vom 31.10.2024 bewilligt 3.038.000 € (80 % Fördersatz) zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 3.797.000 €, der städtische Eigenanteil beträgt 4.153.000 €. Die Mittel für 2027 stehen im Haushaltsplan, die Mittel für 2028 und 2029 werden zum Haushalt 2027/2028 angemeldet.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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