Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen
- Ein erstes Vergabeverfahren soll die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2 vergeben. 2027 beginnt die Planung des Abbruchs der Bestandsbrücke und des Ersatzneubaus. Lage und Verkehrsbeziehungen bleiben grundsätzlich erhalten.
- Funktionale Ausschreibung
- Danach ist eine funktionale Ausschreibung für die weitere Planung und den Bau des Ersatzneubaus vorgesehen. Die Stadt beschreibt Anforderungen und Ziele, der Auftragnehmer plant die Bauwerksdetails selbst.
- Begleitende Planungsleistungen
- Weitere begleitende Planungsleistungen werden vergeben. In den Haushalten nach 2028 sind für die Planung 2 bis 3 Mio. € vorzusehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hatte die Vorlage zur Vorberatung auf der Tagesordnung (erledigt)20.10.2026
- Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Vorlage beratenals Nächstes04.11.2026
- Der Gemeinderat soll über Projektstart und Planungsmittel entscheiden18.11.2026
- Beginn der Planung des Abbruchs und des Ersatzneubaus2027
- Geplanter Baubeginn2033
Vergabeverfahren
Erste Stufe ist ein Vergabeverfahren für Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 2. Danach folgt eine funktionale Ausschreibung für weitere Planung und Bau. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Boxbergknotenbrücke wurde 1969 gebaut. Sie liegt im Stadtteil Rohrbach am Knoten der B 3 und der L 594, erschließt Emmertsgrund und Boxberg und ist eine der Hauptzufahrten von der Autobahn ins Stadtgebiet.
Die Lager haben Defizite, und die Spannglieder sind spannungsrisskorrosionsgefährdet. Eine Sanierung hält die Verwaltung nicht für sinnvoll und nicht für förderfähig. Die Brücke ist für genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr gesperrt, ein Monitoring läuft. Ob Verstärkungsmaßnahmen nötig sind, wird noch geprüft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll am 18.11.2026 dem Projektstart für den Ersatzneubau und der Bereitstellung von Planungsmitteln über 500.000 € im Doppelhaushalt 2027/2028 zustimmen. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sollte das am 20.10.2026 empfehlen, der Haupt- und Finanzausschuss soll es am 04.11.2026 empfehlen.
Noch offen
- Die Höhe einer möglichen Förderung steht noch nicht fest.
- Der Gemeinderat soll erst am 18.11.2026 entscheiden. Das Ergebnis der Vorberatung vom 20.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.
- Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2027/2028 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Ort der Leistung
Heidelberg, Baden-Württemberg
Markiert ist Heidelberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten des Bauprojektsgeschätzt bei Baubeginn 2033 | 18.000.000 € |
|---|
- Förderung
- Förderung nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz wird geprüft, derzeit 60 % der förderfähigen Kosten
- Finanzierung
- Für die Planung sind im Doppelhaushalt 2027/2028 insgesamt 500.000 € vorgesehen. Für 2027 sollen 150.000 € kassenwirksam bereitgestellt werden, dazu kommt eine Verpflichtungsermächtigung über 350.000 €, und für 2028 sind 350.000 € kassenwirksam vorzusehen. Eine Förderung nach dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz wird mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, aktuell gelten 60 % der förderfähigen Investitionskosten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
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