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Frühe PlanungWetteraukreis über den Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetteraukreises · Bau & Garten, Reinigung & Facility · Vorlage vom

Abfalleinsammlung in Ranstadt

Nach dem Ende der laufenden Verträge soll der Wetteraukreis ab 2029 die kommunale Abfalleinsammlung übernehmen und die Abfall- und Gebührensatzungen für alle Haushalte erstellen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist in der Gremienberatung, kommunale und Kreisbeschlüsse sowie die Genehmigung stehen noch aus.

Ausschreibung

Ausschreibung und Vergabe der Sammlung sind im Zeitplan für 09/2026 bis 01/2027 vorgesehen.

Ausführung

Übernahme ab 2029 nach Ende der derzeit laufenden Verträge. Die Vereinbarung soll vom 01.07.2027 bis 31.12.2036 gelten und sich automatisch um 8 Jahre verlängern, wenn nicht zwei Jahre zuvor gekündigt wird.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Kommunale Abfalleinsammlung und Abfallwirtschaft
Die Vereinbarung soll die kommunale Sammlung auf den Wetteraukreis übertragen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb soll die Abfallbeseitigung von der Einsammlung beim Bürger bis zu Verwertung und Beseitigung organisieren und betreiben, der Wetteraukreis erstellt Abfall- und Gebührensatzungen für alle Haushalte.
Wilde Ablagerungen und Verwaltung
Für wilde Ablagerungen und Verwaltung sind 2,- € je Einwohner und Jahr vorgesehen.
Reinigung von Altglasstandorten
Für die regelmäßige Reinigung der Altglasstandorte sind 1,19 € je Einwohner und Jahr netto vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Einstimmiges Votum im Workshop für die Übertragung (erledigt)07.05.2025
  2. Ausschreibung und Vergabe der Sammlung vorgesehenals Nächstes09/2026 bis 01/2027
  3. Gremienbeteiligung bei den Kommunen und beim WetteraukreisEnde 2026 / Anfang 2027
  4. Ergebnis der Gremienbeteiligung sollte vorliegenEnde Januar 2027
  5. Geltungsdauer der Vereinbarung01.07.2027 bis 31.12.2036
  6. Übernahme der Abfalleinsammlungab 01.01.2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bisherige Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau wurde als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Eine gemeinsame europaweite Ausschreibung in dieser Form ist künftig nicht mehr möglich.

Der Wetteraukreis bietet über seinen Abfallwirtschaftsbetrieb an, nach Ende der laufenden Verträge ab 2029 die Aufgabe der Abfalleinsammlung zu übernehmen. Im Workshop am 07.05.2025 gab es laut Präsentation ein einstimmiges Votum für die Übertragung, kommunale und Kreisbeschlüsse standen noch aus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Kommunale und Kreisbeschlüsse über die Vereinbarung stehen aus, für eine sinnvolle Umsetzung ist eine Mindestbeteiligung von 2/3 der Einwohner erforderlich.
  • Die Genehmigung durch das Regierungspräsidium ist erforderlich, gültig wird die Vereinbarung erst nach Bekanntmachung.
  • Der Abfallwirtschaftsbetrieb fragt die Sitzungsabfolge bei den Kommunen ab und erstellt einen einheitlichen Formulierungsvorschlag.

Ort der Leistung

Ranstadt, Hessen

Markiert ist Ranstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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