Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grundhafte Straßensanierung
- Gartenstraße, Waldstraße, Karl-Marx-Straße, Wiesenstraße und Am Katharinenberg. Die Vorlage nennt weder Länge noch Kosten je Straße.
- Anschluss Marktstraße
- Die Marktstraße wird an bereits sanierte Straßen angeschlossen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeindevorstand nimmt die Vorlage an (erledigt)19.10.2026
- Beratung der Vorlage im Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss (erledigt)27.10.2026
- Gemeindevertretung entscheidet über die Mittelverwendung ab 2027als Nächstes10.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mehrere Straßen in Alsbach-Hähnlein sollen grundhaft saniert werden. Die Vorlage nennt die Gartenstraße, Waldstraße, Karl-Marx-Straße, Wiesenstraße und Am Katharinenberg. Die Marktstraße soll an bereits sanierte Straßen angeschlossen werden.
Das Hessische Finanzministerium hat die Kommunen im Dezember 2025 über den Entwurf des Ausführungsgesetzes zum LuKIFG unterrichtet. Danach kann die Gemeinde über den Förderzeitraum von 12 Jahren mit rund 210.000 € pro Jahr rechnen. Gefördert werden nur Investitionen, keine Erhaltungsmaßnahmen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Fördermittel nach dem LuKIFG sollen ab 2027 für die genannten Straßen beantragt und verwendet werden.
Noch offen
- Die Gemeinde hat keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung für bestimmte Maßnahmen.
- Grundsätzlich muss die Maßnahme nach dem 01.01.2025 begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn ist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Ort der Leistung
Alsbach-Hähnlein, Hessen
Markiert ist Alsbach-Hähnlein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Gemeinde will Fördermittel nach dem LuKIFG für die Straßensanierung beantragen. Nach dem Entwurf des Ausführungsgesetzes kann sie über 12 Jahre mit rund 210.000 € pro Jahr rechnen. Jede geförderte Maßnahme braucht ein Investitionsvolumen von über 50.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.