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Zur EntscheidungStadt Groß-Umstadt · Bau & Handwerk · Sitzung am

Ausbau der Straße Die Triebshohl in Groß-Umstadt

Für das Wohnbaugebiet im Stadtteil Kleestadt wird die weitere Bauleitplanung beraten. Vorgeschlagen ist, die Straße Die Triebshohl bei der Erschließung des Neubaugebiets mit auszubauen, die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 entscheiden.

Nächster Schritt

Abschließende Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Ausführung

Im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ausbau der Straße Die Triebshohl
Die Straße Die Triebshohl soll im Zuge der Erschließung des Neubaugebiets im Stadtteil Kleestadt mit ausgebaut werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Magistrat, mehrheitlich beschlossen (erledigt)29.09.2026
  2. Abschließende Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlungals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Zur Fortführung des formalen Bebauungsplanverfahrens für das Wohnbaugebiet im Stadtteil Kleestadt sind grundsätzliche Festlegungen zu treffen. Der Ausbau der Straße Die Triebshohl wird dabei beraten.

Die Straße wird nicht zwingend zur Erschließung des Neubaugebiets benötigt. Ein gemeinsamer Ausbau wird als günstiger bewertet als ein späterer separater Ausbau. Der Magistrat beschloss die Vorlage am 29.09.2026 mehrheitlich zur Vorberatung, die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung steht aus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Straße Die Triebshohl soll im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes mit ausgebaut werden. Der Eigenanteil von 10 % ist im Haushaltsplan verpflichtend zu berücksichtigen.

Noch offen

  • Abschließende Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Eigenanteil von 10 % ist im Haushaltsplan verpflichtend zu berücksichtigen. Anliegerbeiträge werden nach Fertigstellung gemäß den Festlegungen in der Erschließungsbeitragssatzung erhoben.

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