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Wohnbaugebiet Im Strutfeld in Groß-Umstadt

Im Flächennutzungsplan ist hinter dem bestehenden Baugebiet „Im Strutfeld“ eine rund 2 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die Stadt hat die GkB im Juli 2023 als Projektentwickler beauftragt, der Vertrag ist noch nicht geschlossen. Eine abschließende Entscheidung zur möglichen Verschiebung der Fläche steht mit dem vorliegenden Beschluss noch aus.

Kostenschätzung

29.800 €

im Dokument beziffert

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Mitteilung

Projektentwicklung
Die GkB wurde im Juli 2023 als Projektentwickler beauftragt. Der Vertrag ist noch nicht geschlossen.
Bisherige Untersuchungen und Arbeiten
Bereits erbracht wurden ein Artenschutzgutachten, Vermessungsarbeiten und eine Starkregenbetrachtung. Die Daten der Starkregenbetrachtung sollen in die spätere hydraulische Untersuchung einfließen.
Hydraulische Untersuchung
Sie ist erst vorgesehen, wenn ein mit der Verwaltung abgestimmter und von den Gremien beschlossener Bebauungsplanentwurf vorliegt. Zu berücksichtigen sind überbaubare Grundstücksflächen, öffentliche Verkehrsflächen, mögliche Dachbegrünungsvorschriften sowie das Maß der baulichen Nutzung einschließlich Haupt- und Nebengebäuden, Garagen und Stellplätzen.
Verkehrsgutachten
Ein Verkehrsgutachten setzt einen konkretisierten Bebauungsplanentwurf mit Gebäudetypen und ermittelter Wohneinheiten-Dichte voraus. Es soll in der Regel nach der ersten Offenlage und Behördenbeteiligung beauftragt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Mitteilung

  1. Flächennutzungsplan rechtskräftig (erledigt)2011
  2. Reihenfolge der Wohnbauflächenentwicklung beschlossen (erledigt)2016
  3. Ausschreibung eines Projektentwicklers beschlossen (erledigt)2021
  4. GkB als Projektentwickler beauftragt (erledigt)Juli 2023
  5. Abschließende Entscheidung zur möglichen Verschiebung, hydraulische Untersuchungen und Verkehrsgutachten nachals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

2021 wurde die Einsetzung eines Projektentwicklers über eine Ausschreibung beschlossen. Die Mitteilung nennt keine Vergabeart oder Zahl von Angeboten. Im förmlichen Bebauungsplanverfahren sind zwei Offenlagen vorgesehen, über eingegangene Stellungnahmen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Abwägungsbeschlüsse.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Im Flächennutzungsplan, rechtskräftig seit 2011, ist für Wiebelsbach hinter dem bestehenden Baugebiet „Im Strutfeld“ eine rund 2 ha große Wohnbaufläche dargestellt.

Ein Beschluss von 2016 legte die Reihenfolge der Wohnbauflächenentwicklung fest: zunächst Semd und Heubach, anschließend Wiebelsbach und Kleestadt. Eine parallele Entwicklung aller Stadtteile ist laut Mitteilung aus personellen und finanziellen Gründen nicht möglich.

Die Stadt konzentrierte sich seit dem Beschluss von 2021 zur Ausschreibung eines Projektentwicklers auf dieses Gebiet. Eine Prüfung des vorgeschlagenen Alternativstandorts fand nicht statt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte in der Regionalplanung eine mögliche Verschiebung der Fläche vorgesehen, mit dem vorliegenden Beschluss soll diese abschließend abgelehnt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Mit dem vorliegenden Beschluss soll die mögliche Verschiebung der Fläche abschließend abgelehnt werden.

Noch offen

  • Die abschließende Entscheidung zur möglichen Verschiebung der Fläche steht noch aus.
  • Zusätzliche Honorarkosten für das notwendige Flächennutzungsplanverfahren sind derzeit nicht bezifferbar.
  • Hydraulische Untersuchungen stehen bis zum Vorliegen eines abgestimmten und beschlossenen Bebauungsplanentwurfs aus.
  • Das Verkehrsgutachten soll in der Regel nach der ersten Offenlage und Behördenbeteiligung beauftragt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Mitteilung

Kosten laut Dokument
Bereits erbrachte Leistungen insgesamt29.800 €
Artenschutzgutachten5.500 €
Vermessungsarbeiten7.000 €
Honorarkosten für GkB11.700 €
Kampfmittelbewertung100 €

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