Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreier Umbau
- Herstellung barrierefreier Park- und Außenanlagen, Eingangsbereiche und Durchgänge, eines barrierefreien Büros für die Inklusionsbeauftragte und barrierefreier Sanitärbereiche.
- Türen, Wände, Oberflächen
- Automatiktüren mit barrierefreiem Öffner am Haupteingang und am Zugang vom Parkplatz zum Innenhof, 8 neue Innentüren mit breiteren Durchgängen, ein Windfang mit zweifacher Schiebetüranlage am Tagungsraum und eine neue mobile Trennwand. Dazu kommen Bodenbelag auf 230 qm, Malerarbeiten auf 520 qm und der Austausch von 200 qm Deckenplatten als Akustikdecke.
- Sanitärbereiche
- 3 barrierefreie WCs mit 12 Stützgriffen, dazu Abbruch, Fliesen, Trockenbau, Heizkörper, Leitungen und Elektroarbeiten.
- Technik und Leitsysteme
- Einbau eines Plattformlifts im Kaminzimmer zur Überwindung der Niveauunterschiede, Erneuerung der Beleuchtung und Einbau barrierefreier Leitsysteme (visuell, taktil, akustisch). Der Kostenrahmen nennt außerdem eine Sprechanlage.
- Außenanlagen und Ausstattung
- Rampe am Windfang und 2 Rampen im Pflasterhof, Ertüchtigung von Zuwegen und Parkflächen auf ca. 700 qm mit neuem Außensitzbereich und Bodenindikatoren. Dazu unterfahrbares Mobiliar für die Teeküche und barrierefreies Mobiliar für den Außensitzbereich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Umsetzung (erledigt)16.09.2026
- Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umsetzung mit vorläufigen Gesamtkosten von 850.000 € (erledigt)28.09.2026
- Erstes Baugewerk beginnt, Bedingung für die Bewilligung der Landesförderungals Nächstes2026
- Restliche Mittel im Entwurf des Haushaltsplans 20272027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Gebäude des Kinder- und Jugendzentrums wurde 1982 errichtet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit. Treppen, Niveauunterschiede, schmale Türöffnungen und fehlende barrierefreie Sanitäranlagen erschweren die Nutzung, besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Durch den Wegfall der Hortbetreuung werden Flächen im Gebäude frei. Dort sollen die Leitstelle Älter werden, die Engagement-Förderung und die Inklusionsberatungsstelle mit dem Kinder- und Jugendzentrum zusammenkommen. Die Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn das Land die beantragte Projektförderung bewilligt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 28.09.2026 die Umsetzung der geförderten Maßnahme mit vorläufigen Gesamtkosten von 850.000 € und einer Förderquote von mindestens 70 %. Umgesetzt wird nur, wenn das Land die beantragte Projektförderung bewilligt. Ergebnis: 38 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Die Mittel 2026 stehen unter dem Vorbehalt eines Beschlusses über die außerplanmäßige Auszahlung.
- Kostenvoranschlag und Deckungsvorschlag aus dem laufenden Haushalt sollten laut Vorlage vom 01.09.2026 in einer der nächsten Sitzungen nachgereicht werden.
- Die beantragte Landesförderung ist noch nicht bewilligt.
Ort der Leistung
Baunatal, Hessen
Markiert ist Baunatal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umbau gesamtbrutto, ca., vorläufiger Kostenrahmen. Die Einzelposten vom 27.08.2026 ergeben 843.392,90 €, darin 24.000 € Ausstattung | 850.000 € |
|---|---|
| Bauwerkbrutto | 315.780 € |
| Technische Anlagenbrutto | 172.350 € |
| Außenanlagenbrutto | 122.000 € |
| Baunebenkostenbrutto, Ansatz 33 % für Gebühren, Planerkosten, Bauherrenaufgaben und weiteres | 209.263 € |
- Förderung
- Landesförderung beantragt, angenommene Quote mindestens 70 % der förderfähigen Kosten
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2025/26 stehen keine Mittel bereit. Die Mittel sind 2026 unter Vorbehalt einer Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Auszahlung vorgesehen, der Rest im Entwurf des Haushaltsplans 2027. Bei einer angenommenen Förderquote von mindestens 70 % rechnet die Vorlage mit einem Eigenanteil von ca. 374.000 €, die Finanzierung steht unter dem Vorbehalt der Landesförderung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.