Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung
- Für das Flurstück 417/2, Flur 1, Gemarkung Obbornhofen, am nördlichen Ortsausgang Richtung Bellersheim, soll der Bebauungsplan „Östlich der Schulstraße“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Plangebiet umfasst ca. 2000 qm, vorgesehen ist die Ausweisung als Mischgebiet.
- Geplante Halle
- Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens beabsichtigt der Antragsteller eine Halle in Holzständerbauweise zu errichten. Sie soll rund 6 m hoch, 16 m breit und rund 41 m lang sein.
- Niederschlagswasserrückhalt
- Der Rückhalt des Niederschlagswassers durch den Einbau von Retentionszisternen soll dem Antragsteller in einem noch zu schließenden städtebaulichen Vertrag verpflichtend auferlegt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Bau-, Planungs- und Umweltausschussals Nächstes02.11.2026
- Beratung im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss03.11.2026
- Beratung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Vergabeverfahren
Reguläres Bauleitplanverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Anfang Juli 2026 wurde eine Erweiterung eines Gewerbebetriebs auf einem Grundstück in Obbornhofen angefragt. Zunächst aufgezeigte Möglichkeiten galten wegen Belastungen im Straßenraum und im Betriebsablauf als städtebaulich nicht vertretbar.
Die Bauleitplanung soll das rund 2000 qm große Plangebiet als Mischgebiet ausweisen, um die Immissionsbelastung für südlich gelegene Anlieger vertretbar zu halten und die betriebliche Nutzung zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten für Planaufstellung, Grundstückserschließung und etwaige Gutachten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, dem Antrag vom 27.09.2026 zuzustimmen, den Bebauungsplan „Östlich der Schulstraße“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Bereich zu ändern sowie die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Noch offen
- Ergebnis der Beratungen zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung ist nicht genannt.
- Der städtebauliche Vertrag soll dem Magistrat noch vorgelegt und geschlossen werden.
Ort der Leistung
Hungen, Hessen
Markiert ist Hungen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Antragsteller trägt sämtliche Kosten der Planaufstellung, Grundstückserschließung und etwaiger Gutachten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.