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Zur EntscheidungStadt Hungen · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bebauungsplan für Schreinereihalle in Obbornhofen

Die Stadt soll für das rund 2000 qm große Flurstück 417/2 in Obbornhofen einen Bebauungsplan aufstellen und den Flächennutzungsplan ändern. Die Vorlage sieht ein Mischgebiet vor, damit dort nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens eine Halle für die Betriebserweiterung errichtet werden kann.

Nächster Schritt

Beratungen am 02.11.2026, 03.11.2026 und 05.11.2026, der städtebauliche Vertrag soll dem Magistrat vorgelegt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung
Für das Flurstück 417/2, Flur 1, Gemarkung Obbornhofen, am nördlichen Ortsausgang Richtung Bellersheim, soll der Bebauungsplan „Östlich der Schulstraße“ aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Das Plangebiet umfasst ca. 2000 qm, vorgesehen ist die Ausweisung als Mischgebiet.
Geplante Halle
Nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens beabsichtigt der Antragsteller eine Halle in Holzständerbauweise zu errichten. Sie soll rund 6 m hoch, 16 m breit und rund 41 m lang sein.
Niederschlagswasserrückhalt
Der Rückhalt des Niederschlagswassers durch den Einbau von Retentionszisternen soll dem Antragsteller in einem noch zu schließenden städtebaulichen Vertrag verpflichtend auferlegt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Bau-, Planungs- und Umweltausschussals Nächstes02.11.2026
  2. Beratung im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss03.11.2026
  3. Beratung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Reguläres Bauleitplanverfahren mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Anfang Juli 2026 wurde eine Erweiterung eines Gewerbebetriebs auf einem Grundstück in Obbornhofen angefragt. Zunächst aufgezeigte Möglichkeiten galten wegen Belastungen im Straßenraum und im Betriebsablauf als städtebaulich nicht vertretbar.

Die Bauleitplanung soll das rund 2000 qm große Plangebiet als Mischgebiet ausweisen, um die Immissionsbelastung für südlich gelegene Anlieger vertretbar zu halten und die betriebliche Nutzung zu ermöglichen. Der Antragsteller trägt die Kosten für Planaufstellung, Grundstückserschließung und etwaige Gutachten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, dem Antrag vom 27.09.2026 zuzustimmen, den Bebauungsplan „Östlich der Schulstraße“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Bereich zu ändern sowie die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.

Noch offen

  • Ergebnis der Beratungen zum Aufstellungsbeschluss und zur frühzeitigen Beteiligung ist nicht genannt.
  • Der städtebauliche Vertrag soll dem Magistrat noch vorgelegt und geschlossen werden.

Ort der Leistung

Hungen, Hessen

Markiert ist Hungen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Antragsteller trägt sämtliche Kosten der Planaufstellung, Grundstückserschließung und etwaiger Gutachten.

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