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Nahversorgungsstandort Gießener Straße in Hungen

Der bestehende REWE-Lebensmittelmarkt und Getränkemarkt sollen abgerissen und am bestehenden Standort vergrößert neu gebaut werden. Die Stadtverordnetenversammlung soll am 05.11.2026 über den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan entscheiden.

Nächster Schritt

Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

REWE-Lebensmittelmarkt
Geplant ist ein Neubau mit 2.500 m² Gesamtverkaufsfläche für Lebensmittel und Genussmittel. Für den Neubau soll der bestehende Getränkemarkt zunächst abgerissen werden.
Getränkemarkt
Geplant ist ein Getränkemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche. Nach dem Umzug in den Neubau des Lebensmittelmarkts soll der Altbau abgerissen und auf dessen Fläche der Getränkemarkt errichtet werden.
Bauleitplanung
Der Bebauungsplan umfasst rund 1,9 ha und wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung aufgestellt. Eine bislang als öffentliche Straße festgesetzte Fläche wird in das angrenzende Gewerbegebiet einbezogen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (erledigt)17.12.2024
  2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)17.11.2025 bis 19.12.2025
  3. Entscheidung über Abwägung und Satzungsbeschlussals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 statt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 17.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.38. Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abriss und vergrößerten Neubau des Lebensmittelmarkts und Getränkemarkts am bestehenden Standort zu schaffen.

Das Plangebiet umfasst rund 1,9 ha im bebauten Siedlungszusammenhang im Nordwesten der Kernstadt Hungen. Eine bislang als öffentliche Straße festgesetzte, nicht umgesetzte und nicht mehr benötigte Fläche wird dem angrenzenden Gewerbegebiet zugeschlagen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wird, der Abwägung zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 1.38 als Satzung zu beschließen und die Begründung mit Stand Januar 2026 zu billigen.

Ort der Leistung

Hungen, Hessen

Markiert ist Hungen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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