Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- REWE-Lebensmittelmarkt
- Geplant ist ein Neubau mit 2.500 m² Gesamtverkaufsfläche für Lebensmittel und Genussmittel. Für den Neubau soll der bestehende Getränkemarkt zunächst abgerissen werden.
- Getränkemarkt
- Geplant ist ein Getränkemarkt mit 800 m² Verkaufsfläche. Nach dem Umzug in den Neubau des Lebensmittelmarkts soll der Altbau abgerissen und auf dessen Fläche der Getränkemarkt errichtet werden.
- Bauleitplanung
- Der Bebauungsplan umfasst rund 1,9 ha und wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB zur Innenentwicklung aufgestellt. Eine bislang als öffentliche Straße festgesetzte Fläche wird in das angrenzende Gewerbegebiet einbezogen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (erledigt)17.12.2024
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)17.11.2025 bis 19.12.2025
- Entscheidung über Abwägung und Satzungsbeschlussals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 statt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 17.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.38. Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abriss und vergrößerten Neubau des Lebensmittelmarkts und Getränkemarkts am bestehenden Standort zu schaffen.
Das Plangebiet umfasst rund 1,9 ha im bebauten Siedlungszusammenhang im Nordwesten der Kernstadt Hungen. Eine bislang als öffentliche Straße festgesetzte, nicht umgesetzte und nicht mehr benötigte Fläche wird dem angrenzenden Gewerbegebiet zugeschlagen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, der Abwägung zuzustimmen, den Bebauungsplan Nr. 1.38 als Satzung zu beschließen und die Begründung mit Stand Januar 2026 zu billigen.
Ort der Leistung
Hungen, Hessen
Markiert ist Hungen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.